Eigentlich liefen gegen den 55-Jährigen Mordermittlungen. Angeklagt ist er jetzt aber wegen grob fahrlässiger Tötung. Er hat stark alkoholisiert seine Freundin angefahren und flüchtete. Sie starb ein paar Stunden später an den schweren Verletzungen. Der Wiener wird zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt!
„Wenn man einen Unfall hat und jemand am Boden liegt, warum bitte fährt man da einfach weg?“, wundert sich Richter Manfred Hohenecker im Landesgericht Korneuburg. Und das zurecht: Denn genau das tat der angeklagte 55-Jährige, nachdem er seine Lebensgefährtin angefahren hatte. Während sie sterbend am Boden lag, fuhr er weiter in die nächste Kneipe. „Das Nachtatverhalten ist alles andere als rühmlich“, erinnert der Richter.
Lebensgefährtin „übersehen“
Am Tag, bevor der letzte Lockdown begann, feierte und trank das Paar im Reitstall. „Dann nimmt das Ganze einen unglücklichen Verlauf“, erklärt Verteidiger Farid Rifaat. Alkoholisiert fuhren die beiden nach Hause. Bei einer nahegelegenen Tankstelle wollte man noch etwas mehr zu trinken besorgen. Da geschah das Unglück: Die Frau stieg aus, der Angeklagte fuhr los und touchierte mit seinem Dodge Ram die 49-Jährige.
Und dann sind Sie ein paar Meter weiter saufen gefahren, während ihre Frau stirbt?
Richter Manfred Hohenecker
„Kurzschlusshandlung“ nach Tat
„Ich bin ausgestiegen und wollte sie noch ins Auto heben. Dann hat sie sich nicht mehr bewegt“, schildert der Wiener leise. „Und dann sind Sie ein paar Meter weiter saufen gefahren, während ihre Frau stirbt?“, fragt Richter Hohenecker entsetzt. Das soll eine „Kurzschlusshandlung“ gewesen sein.
Kein Mord, sondern grob fahrlässige Tötung
Der 55-Jährige war zusätzlich stark alkoholisiert - laut Gutachten hatte er vermutlich 1,98 Promille. „Nichtsdestotrotz ist eine Frau zu Tode gekommen und das ist dem Angeklagten anzulasten“, erinnert die Staatsanwältin. Während der Angeklagte anfangs unter Mordverdacht stand, wird ihm jetzt grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Eine Verletzungs- oder Tötungsabsicht konnte nämlich nicht nachgewiesen werden.
15 Monate teilbedingt
Trotzdem entscheidet Richter Manfred Hohenecker: „Die Fahrlässigkeit ist derart grob!“, und verurteilt den Wiener zu 15 Monaten, davon fünf Monate unbedingte Haft! „Sie müssen spüren, dass dieser Fehler auch Auswirkungen auf Ihr Leben hat“, begründet er.
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