Traktor-Drama

11-Jähriger starb: Bauer wird angezeigt

Oberösterreich
02.09.2022 18:00

Die Tragödie von Überackern: Der Fußballtrainer des toten Buben, dessen Bruder den Traktorunfall miterlebt hat, ist erschüttert. Dem Landwirt, der den 11-Jährigen ans Steuer ließ, drohen rechtliche Konsequenzen.

Ein schöner Urlaubstag auf einem Bauernhof nahm für den elfjährigen Gabrijel C. aus Burghausen (OÖ) und seine ganze Familie am Donnerstagabend - wie berichtet - eine tragische Wendung. Kurz nach 19 Uhr waren der Bub und sein Bruder gemeinsam mit einem 30-jährigen Ortsansässigen in Überackern mit einem Hoftrac auf einem Feld unterwegs.

Wie es in dem offiziellen Polizeibericht heißt, überließ der Mann während der Fahrt, „dem direkt neben ihm sitzenden 11-Jährigen die Lenkung“. Dieser kam allerdings wegen Unerfahrenheit und eines Lenkfehlers mit dem vorderen linken Reifen des Fahrzeuges auf einen Reisighaufen, wodurch das Fahrzeug kippte.

Während sein Bruder und der Landwirt unverletzt blieben, wurde Gabrijel aus der Fahrerkabine geschleudert und sein Kopf zwischen Dach und Straße eingeklemmt. Auch sämtliche Reanimationsversuche der Helfer blieben erfolglos.

„Das nimmt mich extrem mit und tut mir direkt weh. Es ist eine ganz liebe Familie“, sucht Johann Beck, Betreuer bei der Union Haibach-Arch nach den richtigen Worten. Seit 2019 schnürte der äußerst talentierte Jung-Kicker dort die Fußballschuhe, die ganze Familie war im Verein gut integriert und geschätzt. „Er war ein sehr begabtes Kind, immer gut drauf, und auch alle Mitspieler haben ihn sehr gemocht.“

Zitat Icon

Der Gabrijel war richtig liebenswert und einfach ein super Bursche.

Betreuer Johann Beck

Anzeige wegen grob fahrlässiger Tötung
So tragisch der Unfall auch war, für den 30-jährigen Landwirt kann er auch gerichtliche Schritte nach sich ziehen. Seitens der Polizei wurde bei der Staatsanwaltschaft Ried eine Anzeige wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht. Der 11-Jährige war nämlich auf jeden Fall viel zu jung, den Traktor selbstständig zu lenken. Zum Mitfahren heißt es im Gesetz: „Kinder unter fünf Jahren dürfen nicht auf Zugmaschinen mitgenommen werden. Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren dürfen nur dann mitfahren, wenn sich der genehmigte Sitz innerhalb einer geschlossenen Fahrerkabine befindet.“

Und so sieht es rechtlich aus: Kommt es für den 30-jährigen Traktorlenker tatsächlich zu einer Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung durch die Staatsanwaltschaft und in weiterer Folge zum Prozess, droht dem Mann laut Paragraf 81 StGb eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In Oberhofen am Irrsee verunglückte am 12. April ebenfalls ein 11-Jähriger, als er unerlaubterweise mit dem Moped seiner Mama unterwegs war und in einem nicht beleuchteten Tunnel gegen einen entgegenkommenden Traktorlenker krachte. Auch hier gab es gegen Mutter und Traktorfahrer Anzeigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Nach dem Unfall im Bezirk Freistadt am 24. Juni, bei dem ein 9-Jähriger mit dem Traktor die eigene Mutter teilweise überrollt hat, wird es keine strafrechtlichen Konsequenzen geben. Falls es sich bei Beschuldigten um nahe Angehörige der Opfer handelt, ist eine Diversion eine oft praktizierte Lösung. Dazu müssen alle Umstände ebenso geklärt sein, wie die Verantwortung für den Unfall.

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