Streit eskalierte:

Verhasster Nachbar nach Faustschlag schwerhörig

Steiermark
20.07.2022 15:49

Es ist offenbar ein jahrelanger Streit zwischen zwei Unternehmern, der eskaliert ist. Die beiden sind in derselben Branche tätig und ihre Firmengrundstücke grenzen aneinander. Angeklagt ist ein 50-jähriger Grazer. Er soll dem verhassten Nachbarn einen Faustschlag auf das Ohr versetzt haben. „Ich hab die Nerven verloren.“ Es sei aber nur eine Ohrfeige gewesen. Der 56-Jährige ist seitdem leicht schwerhörig und leidet an einem Tinnitus. Die Geldstrafe nahm der Grazer an.

„Ihm sind die Nerven durchgegangen“, betont der Verteidiger des Angeklagten am Mittwoch vor Gericht. Das Opfer treffe aber eine Mitschuld durch die vielen Provokationen. 

„Was war da los?“, will Richter Helmut Wlasak wissen. „Er hat leider Gottes die Eigenschaft, zu provozieren“, sagt der Angeklagte. Denn der Nachbar würde alles filmen und fotografieren, seine Mitarbeiter verfolgen und Müll auf den Nachbarsgrund werfen. „Und warum?“, fragt Wlasak weiter. „Keine Ahnung. Ich dachte zuerst wegen der Konkurrenz. Das glaube ich inzwischen aber nicht mehr, weil er auch bei Privaten filmt.“

„Sicher nicht mit Faust geschlagen!“
Zu der Attacke sei es gekommen, weil er wieder provoziert wurde. „Ich habe Müll weggeräumt, der sicher von ihm war. Und er hat mir breit grinsend dabei zugesehen und gestichelt.“ Ja, gesteht er, er hat ihn geohrfeigt, aber ganz sicher nicht mit der Faust geschlagen.

Sachverständiger: „Innenohrschwerhörigkeit“
Das Opfer widerspricht den Anschuldigungen. „Von meiner Seite gibt es nichts. Ich habe mich distanziert.“ Er wisse nicht, warum der Angeklagte damals lautstark herumbrüllte. „Das ist alles ganz schnell gegangen.“ Seit dem Schlag leide er an einem Tinnitus. Der Gutachter attestiert zudem eine Innenohrschwerhörigkeit.

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Streitigkeiten dürfen nicht in körperlichen Auseinandersetzungen müden, egal, wie zornig man ist.

Richter Helmut Wlasak

„Zum Streiten gehören immer zwei“, betont Richter Helmut Wlasak. „Trotzdem ist ein Eingriff in die körperliche Integrität nicht tolerierbar.“ Das (nicht rechtskräftige) Urteil: 7200 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung. Der 50-Jährige nimmt gleich an.

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