Ein Innviertler hat rund 1000 Euro in einen Holzofen investiert, um sich auf die kommende Heizsaison vorbereitet zu sein - und darf ihn jetzt laut Wohngenossenschaft nicht am Notkamin anschließen. Die „Krone“ hat nachgefragt, warum.
„Bitte helfen Sie mir. Ich darf meinen Holzofen nicht anschließen“ – leicht verzweifelt wendete sich Alois Maier aus Brunnenthal bei Schärding an die „Krone“. Weil von der Politik propagiert wird, man soll sich auf einen kalten Winter – wegen der Gas- und Energiekrise – einstellen, hat er für die neue Wohnung, die er im Oktober bezieht, einen Holzofen gekauft. „Und auch die Pellets dazu“, sagt Maier. Doch dann wurde ihm von der Landeswohnungsgenossenschaft Lawog mitgeteilt, dass er diesen Ofen nicht am Notkamin, der in der Wohnung vorhanden ist, anschließen darf. „Das ist doch nicht verständlich. Ich würde auch für alle Anschluss- und Rauchfangkehrerkosten aufkommen“, sagt Maier. Und er ist mit dieser Sorge nicht alleine. Bekanntlich sind Holzöfen in Baumärkten heiß begehrt.
Notkamin nur für Notfälle
Aber Anschließen bei Notkaminen ist nicht so einfach möglich, erklärt Michael Huemer, Leiter der Hausverwaltung der Lawog: „Ein Notkamin ist, wie der Name schon sagt, für Notfälle da. Und so ein Notfall braucht eine Notverordnung des Landeshauptmanns.“ Sprich: Nur weil wir alle davon reden, dass es eine Krise gibt, ist dies noch kein Grund. Außerdem ist für die Genossenschaft - und andere Wohnbauträger - so ein Anschluss ein großes Kostenrisiko, da die Kamine erstmal überprüft werden müssten. Außerdem könne in großen Anlagen nicht jeder heizen, wie er möchte.
Seit 2011 ist in OÖ übrigens der Einbau von Notkaminen in Wohnungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben.















Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).