Missbrauchsfall

Fast tödliche Vergewaltigung war kein Mordversuch

Wien
30.06.2022 16:20

Nur durch eine Notoperation konnte der jungen Frau noch das Leben gerettet werden. Zwei Täter sind rechtskräftig verurteilt. Der Dritte wurde nun vom Mordversuch freigesprochen.

Sie wird nie wieder ein normales Leben führen können. Das bestätigt der psychiatrische Gutachter im Wiener Landesgericht. Eine 30-jährige Kindergärtnerin erlebte Schreckliches. Als sich im Juli 2020 eine ausgelassene Partynacht dem Ende zuneigte, beschloss sie, mit einem Bekannten und zwei weiteren Männern in einer Wohnung noch ein wenig weiterzufeiern.

Opfer verlor zwei Liter Blut
Ab dann bekam die Frau nur noch wenig mit. „Sie stand unter einer hochgradigen Mischung von Alkohol und Drogen. Sie war wehrlos“, stellt die Staatsanwältin klar. Die drei Männer nutzten diesen Zustand schamlos aus: Sie vergewaltigten und erniedrigten die 30-Jährige über mehrere Stunden hinweg. Mit zwei klaffenden Wunden im Unterleib schickten sie die Frau nach Hause. „Dass sie nicht gestorben ist, war ein riesengroßes Glück!“, so die Anklägerin.

Haupttäter bekam 20 Jahre Haft
Schon im Juni 2021 wurden alle drei Männer rechtskräftig zu Haftstrafen für den sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen verurteilt. Der Haupttäter, er bekam 20 Jahre. Der letzte Angeklagte stand am Donnerstag wegen versuchtem Mord durch Unterlassung vor Gericht und erhielt einen Freispruch.

Neues Verfahren um Mordversuch
Bei Letzterem hatte der OGH das Urteil wegen eines Belehrungsmangels der Geschworenen aufgehoben und wurde nun neu verhandelt. Zu klären galt, ob der 40-jährige Angeklagte die Lebensgefahr der jungen Frau erkennen konnte. Das will er nämlich nicht. Auch auf die Nachfrage betreffend der Blutflecken in der gesamten Wohnung, meinte er nur: „Ich bin nicht davon ausgegangen, dass sie verletzt ist.“

Die Geschworenen verneinen den Mordversuch jedoch einstimmig und stufen die grausame Tat als zusätzliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen ein. Den Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit Dauerfolgen hat der Oberste Gerichtshof bereits bestätigt. Insgesamt gibt es dafür nun 9 Jahre und 10 Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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