24.05.2022 10:25 |

Nicht verhältnismäßig

Impfpflicht bleibt vorerst weiterhin ausgesetzt

Die Impfpflicht bleibt über den Sommer weiter ausgesetzt: Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weitere Empfehlung der Experten über den Sommer verlängert, wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Dienstag bekannt gaben. 

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Die Expertenkommission zum begleitenden Monitoring der Impfpflicht hat am Montag ihren zweiten Bericht über die Notwendigkeit der allgemeinen COVID-19-Impfpflicht aus medizinischer und verfassungsrechtlicher Sicht vorgelegt. Sie zieht darin einen eindeutigen Schluss: Unter Berücksichtigung der aktuellen epidemiologischen Lage, der hohen Immunität in der Bevölkerung sowie der niedrigen Infektionszahlen und der sich entspannenden Lage in den Krankenhäusern wird eine erneute Aussetzung der allgemeinen COVID-19-Impfpflicht empfohlen.

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Im Lichte der Bewertung der Impfpflicht aus medizinischer Sicht sowie der verfassungsrechtlichen Anforderungen erscheint eine unmittelbare Umsetzung der Impfpflicht ab 1. Juni … nicht erforderlich.

So heißt es im Bericht wörtlich

„Im Lichte der Bewertung der Impfpflicht aus medizinischer Sicht sowie der verfassungsrechtlichen Anforderungen erscheint eine unmittelbare Umsetzung der Impfpflicht ab 1. Juni … nicht erforderlich“, heißt es im Bericht wörtlich.

Regierung folgt Empfehlung
Die Bundesregierung hat sich deshalb entschieden, der Empfehlung der Impfpflichtkommission zu folgen und die allgemeine COVID-19-Impfpflicht für weitere drei Monate auszusetzen.

„Die im Gesetz vorgesehene Expertenkommission bestätigt in ihrem Bericht klar, dass die Impfung das effektivste Mittel ist, um sich vor dem Virus zu schützen. Dennoch ist eine Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht derzeit nicht verhältnismäßig. Ein Grundrechtseingriff wie jener der Impfpflicht muss klare Kriterien erfüllen und treffsicher sein. Die allgemeine Impfpflicht bleibt daher ausgesetzt“, so Edtstadler.

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