Justiz ermittelt

Klinikum: „Wir bedauern das Ableben von Lukas“

Salzburg
21.05.2022 07:00

Der „Krone“-Bericht über den Tod von Lukas schockiert das Land: Nach einem Not-Kaiserschnitt im Klinikum Vöcklabruck starb ein Kind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen zwei Ärzte und eine Hebamme. Auf Nachfrage spricht die Klinik ihr „Bedauern“ aus.

Nach einer Selbstanzeige des Klinikums Vöcklabruck - am Todestag von Lukas - hat die Welser Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Oberärzte und eine Hebamme eingeleitet. „Die Ermittlungen gehen in Richtung grob fahrlässige Tötung“, erklärt Sprecherin Silke Enzenmüller. „Sie sind bereits weit fortgeschritten.“ Ein Gutachten aus dem Bereich Geburtshilfe wurde eingeholt - zur Frage nach Sorgfaltsverstößen. Eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen steht zurzeit noch aus.

Stellungnahme des Klinikums
Auf „Krone“-Nachfrage nimmt die Klinik Vöcklabruck Stellung zu dem tragischen Vorfall: „Das Klinikum und das Team der Geburtshilfe bedauern das Ableben von Lukas und wir möchten versichern, dass wir alles für uns Mögliche getan, um das Leben von Mutter und Kind zu retten. Aufgrund des laufenden Verfahrens ist es uns derzeit nicht möglich, darauf im Detail einzugehen. Mit der Mutter wurde selbstverständlich Kontakt aufgenommen. In einem langen Telefonat haben wir unser Bedauern und Mitgefühl zum Ausdruck gebracht. Die diensthabende Mannschaft war fachlich und personell über den gesetzlich erforderlichen Standards besetzt.“

Zivilrechtliche Klage
Während die Welser Staatsanwaltschaft strafrechtlich den Fall prüft, wird sich das Landesgericht damit auch zivilrechtlich auseinandersetzen müssen: Die Familie W. hat über ihren Salzburger Anwalt Stefan Rieder nämlich Klage gegen das Klinikum am Landesgericht Wels eingebracht: Sie fordern damit Schadenersatz und Haftungsanerkenntnis für „alle zukünftigen, derzeit nicht vorhersehbaren Folgen aus dem fehlerhaften Geburtsmanagement“. In der Regel werden die Zivilprozesse in solchen Fällen erst nach dem Abschluss des Strafprozesses durchgeführt. 

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