Volksabstimmungen an der „Gemeinde vorbei“ sind seit dem Verfassungsgerichtshof-Entscheid aus dem Jahr 2019 Geschichte in Vorarlberg. Dieses Instrument der direkten Demokratie wollen sich aber viele nicht nehmen lassen und fordern die Politik auf, zu handeln und sich für den Erhalt des Instruments einzusetzen.
Im Jahr 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Volksabstimmungen ohne die Zustimmung der Gemeindevertretung nicht verfassungskonform sind. Anlassfall war damals eine Volksabstimmung über Betriebserweiterungen in Ludesch. Seitdem wird das Thema direkte Demokratie immer wieder heiß diskutiert. Das Netzwerk „Volksabstimmen für Volksabstimmen“ setzt sich seit damals für die Wiedererlangung dieses bürgerlichen Volksabstimmungsrechts ein.
Nun appelliert das Netzwerk an die Landespolitik und fordert die Abhaltung eines runden Tischs. Diese Veranstaltung soll aber nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern „die Club-Obleute sollen öffentlich diskutieren und darlegen, warum sie glauben, eine landesweite Volksabstimmung unterstützen beziehungsweise nicht unterstützen zu können“, erklärt Netzwerk-Sprecher Christoph Aigner.
Als konkretes Ergebnis des runden Tisches soll der Landtag noch vor der Sommerpause einen Mehrheitsbeschluss fassen, der die Durchführung einer landesweiten Volksabstimmung zu dem Thema veranlasst.
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