Neues Gesetz

Volksbefragung statt Volksabstimmung

Vorarlberg
17.11.2021 18:30

Weil der Verfassungsgerichtshof das Vorarlberger Landesgesetz zu Volksbefragungen aufgehoben hat, musste eine Neuregelung gefunden werden. Das Ergebnis: Volksabstimmungen können nur noch mit der Zustimmung der Gemeinde vollzogen werden.

Zwar werden die Verfechter der direkten Demokratie nicht besonders glücklich über das neue Volksabstimmungsgesetz sein, doch war es wohl das Beste, was derzeit aus der heiklen Gemengelage herauszuholen war. Das vom Verfassungsgerichtshof vor einem Jahr aufgehobene Gesetz war insofern besonders, weil es eine Volksabstimmung auch gegen den Willen der Gemeindevertretung möglich machte.

Damit ist nun aber Schluss: Das gestern beschlossene Gesetz bestimmt, dass Volksabstimmungen künftig nur noch dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Gemeindevertretung zustimmt. Sollte das nicht der Fall sein, darf nur eine Volksbefragung abgehalten werden. Freilich ist eine solche ein Instrument, das keinerlei Verbindlichkeiten mit sich bringt.

Die Landtagsmandatare sprachen bezüglich des neuen Modells am Mittwoch von einem „kleinen Etappensieg“, auch wenn klar sei, dass man der ursprünglichen Form der Volksabstimmung den Vorzug geben würde. Für den Erhalt des Initiativrechts der Bürger wäre allerdings eine Änderung der Bundesverfassung notwendig.

In jüngster Vergangenheit hat sich eine Bürgerinitiative dafür stark gemacht, den „Volksentscheid vollumfänglich zurückzuerlangen“. Dafür wurde am vergangenen Sonntag sogar vor dem Landhaus demonstriert.

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