Spendenobergrenze

Erneut Strafe für SPÖ wegen Attersee-Grundstück

Das Europacamp am Attersee wird für die SPÖ schön langsam eine teure Angelegenheit. Wegen der günstigen Pacht sieht der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hier verbotene Parteien-Fianzierung und verhängte wieder einmal eine Strafe: 45.000 Euro!

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Die SPÖ kann gegen den Spruch des Senats im Kanzleramts berufen. Der Fall des Europacamps am Attersee liegt auch bereits beim Höchstgericht. Hier wurde die Partei schon für die Jahre 2017 und 2018 zu jeweils 45.000 Euro Geldbuße verurteilt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Strafen im Vorjahr bestätigte, brachte die SPÖ eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (die letzte Instanz in solchen Verfahren) ein.

In der Seen-Causa geht es um eine Immobilie des Landes Oberösterreich, die bereits seit 1962 günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet ist. Weil die Pacht mit zehn Euro jährlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt, geht der Senat, wie auch der Rechnungshof, von einer unzulässigen Parteispende des Landes an die SPÖ aus. Diese argumentiert dagegen mit der Historie des Grundstückes. Es war nämlich von den Nazis „arisiert“ und nach dem Krieg an seine ursprünglichen Eigentümer zurückerstattet worden. Diese verkauften es dann günstig an das Land Oberösterreich - und zwar mit der Auflage, die Liegenschaft 99 Jahre lang der Sozialistischen Jugend zu überlassen.

In der seit Jahren laufenden Causa verhängte der Senat nun (nach 2017 und 2018) auch für 2019 eine weitere Strafe von 45.000 Euro.

Weitere Strafen
Darüber hinaus soll die SPÖ laut dem nun veröffentlichten Bescheid in Summe 46.900 Euro für weitere verbotene Parteispenden bezahlen. Unter anderem geht es um Facebook-Werbung des SPÖ-Parlamentsklubs für Parteichefin Pamela Rendi-Wagner (4.800 Euro), um Wahlwerbung der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) im Nationalratswahlkampf 2019 (30.000 Euro) sowie um kleinere Zuwendungen von Gemeinden an lokale Ortsparteien.

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