Basis für die neue Abgabe ist das neue Tourismusgesetz. Betroffen sind „Schwimmkörper und Wasserfahrzeuge“, die zumindest zwei Tage hintereinander im Wasser sind, eine zum Schlafen geeignete Kabine haben und länger als sechs Meter sind.
Beitrag selbst berechnen
Boote von Einsatzorganisationen sind selbstverständlich ausgenommen. Die Besitzer werden aufgefordert, die Höhe des Beitrags selbst zu berechnen und diesen zu begleichen. Dann erhält man eine ebenfalls neue Vignette, die am Boot angebracht wird.
Wer unrichtige Auskünfte angibt oder nicht zahlt, muss mit einer Strafe von bis zu 2000 Euro rechnen. Bei den Seglern sorgt dies wenig überraschend für Unmut.
Jetzt ist eh kein Wasser im See und dafür soll ich auch noch dafür zahlen.
Tenor unter Betroffenen
Ziel ist Gleichtstellung
Für Verwunderung sorgt auch bei manchen Betroffenen, dass die Abgabe bis zum 15. April bezahlt werden soll, die Schreiben teilweise aber erst jetzt eingetroffen sind. Burgenland-Tourismus-Geschäftsführer Didi Tunkel verweist hinsichtlich der Abgabe auf das neue Tourismusgesetz. Das Ziel sei eine Gleichstellung mit anderen Nächtigungsmöglichkeiten.
Ferienwohnungen und Mobilheime hätten schon bisher den Tourismusbeitrag zahlen müssen, nun gebe es analog dazu auch die Abgabe bei Booten. Das Prinzip: Wer im Burgenland nächtigt, hat einen Beitrag zu leisten.
Hälfte geht an jeweilige Gemeinde
Die Hälfte des eingehobenen Betrages geht laut Tunkel an die jeweilige Gemeinde. Diese würden schließlich auch die Infrastruktur zur Verfügung stellen, welche von den Bootsbesitzern genutzt werde. Den Rest erhält der Burgenland Tourismus. Die Höhe der Abgabe ist überschaubar und beträgt zwischen 50 und 250 Euro pro Jahr.
Tunkel geht davon aus, dass die meisten Betroffenen in die niedrigste Stufe fallen werden. An die 6000 Boote gibt es am Neusiedler See. Auf wie viele davon die neue Regelung zutrifft, soll im Zuge der Einhebung des Beitrages erhoben werden.
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