Bei Radio-Sendung

Holocaust verharmlost: „Hab nur nachgeplappert“

Salzburg
14.03.2022 14:06

Der Völkermord der Nazis ist historisch unbestritten. Dies öffentlich anzuzweifeln oder es zu verharmlosen, steht in Österreich seit 1992 unter Strafe. Genau dies tat aber eine Altenpflegerin während einer Radio-Sendung, in der über die Umbenennung von NS-belasteten Straßennamen diskutiert wurde. Vor Gericht kann sie aber selbst nicht erklären, warum. 

Die kinderlose Angeklagte (49) schluchzt, weint und bricht im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes immer wieder in Tränen aus. Sie hört, wie Staatsanwalt Marcus Neher das Verbotsgesetz, im speziellen Paragraf 3H, erläutert. Wie er betont, dass „ein Verharmlosen des Holocaust“ für eine Bestrafung bereits reicht. Und, was für eine Bedeutung Mauthausen hat: „Es ist das Erinnerungssymbol, das uns mahnen soll.“ Ausgerechnet über das einstige Konzentrationslager, das größte damals in Österreich, hat die Angeklagte in einer Sendung des Radio Salzburgs geredet: In Mauthausen sei alles verkehrt, alles manipuliert, wie auch der ganze Geschichtsunterricht. Thema an jenem 5. Oktober war eigentlich die politische Debatte um die Umbenennung von NS-belasteten Straßennamen in Salzburg.

Pflegerin weint und zuckt mit den Schultern

Während sie beim Radio-Anruf noch hörbar überzeugt von ihrer Meinung war, wirkt sie jetzt, vor Gericht, unsicher und weinerlich: „Ich hab gar nicht nachgedacht, ich hab gar nicht gewusst, um was es da überhaupt mit den Straßennamen ging.“ Selbst bei mehrfachem Nachfragen kann sie es nicht erklären, nur: „Ich hab das alles nur nachgeplappert.“ Die alten Leute, die sie pflege, hätten ihr alles mögliche erzählt. Sie selbst will nichts wissen, war noch nie in Mauthausen.

Das bereits rechtskräftige Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung.

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