Nicht rechtskräftig

Mordversuch an Taxler: Sechs Jahre Haft für 18-Jährigen

Vorarlberg
30.05.2011 16:04
Ein 18-jähriger Angeklagter, der im vergangenen Oktober in Vorarlberg einen Taxifahrer attackiert hat, ist am Montag von einem Geschworenengericht in Feldkirch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Mann soll einen Taxifahrer mit Schraubzwinge und Glasscherbe attackiert haben.

Während die Geschworenen im Anklagepunkt des versuchten Mordes den 18-Jährigen mit 6:2 Stimmen für schuldig befanden, waren sie sich beim Vorwurf des versuchten schweren Raubes einig (8:0 Stimmen). Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als Milderungsgründe erkannte das Gericht das geringe Alter des Angeklagten ebenso an wie seine Geständigkeit in wesentlichen Punkten sowie seine bisherige Unbescholtenheit. Auch dass die Taten nicht vollendet wurden, wurde als mildernd bewertet. Erschwerend war allerdings, dass der 18-Jährige gleich zwei Taten setzte.

Angeklagter beteuerte Unschuld
Der 18-Jährige aus Bludenz musste sich wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes verantworten. Er soll im vergangenen Oktober in Braz (Bezirk Bludenz) einen 46-jährigen Taxifahrer überfallen und mit einer Schraubzwinge und einer Glasscherbe attackiert haben. Während der Mann gegenüber der Polizei zunächst ausgesagt hatte, er habe den Taxilenker töten wollen, stellte er dies am Montag in Abrede. Es sei ihm darum gegangen, ins Fernsehen zu kommen. Das Taxi habe er stehlen wollen, um es zu verkaufen und seine Schulden bezahlen zu können. Die Glasscherbe - mit der er am Abend zuvor angeblich Selbstmord verüben wollte - habe er lediglich in der Hand gehabt, auf den Mann eingestochen habe er aber nicht.

Rechtsanwalt spricht Tötungsabsicht ab
Stieger stellte seinen Mandanten als "armen Tropf und sonst gar nichts" dar. Aufgrund seiner Minderwertigkeitsgefühle habe er einmal im Rampenlicht stehen wollen. Der Rechtsanwalt sprach dem 18-Jährigen jegliche Tötungsabsicht ab und verwies darauf, dass der Taxilenker lediglich leicht verletzt worden sei. Staatsanwalt Karl Wild beurteilte den Fall natürlich aus einem anderen Blickwinkel: Nur wegen seiner heftigen Gegenwehr sei das Opfer nicht getötet oder schwer verletzt worden, hielt Wild fest.

"So was kann wieder passieren"
Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem Angeklagten eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit sowie Entwicklungsverzögerungen und verkümmerte Kontrollmechanismen. Sein Intelligenzquotient wurde mit einem Wert zwischen 70 und 90 angegeben. Zudem stellte der Gerichtspsychiater dem 18-Jährigen eine negative Zukunftsprognose. "Solche Taten könnten wieder passieren", erklärte Haller, der von einer primitiven Vorgangsweise sprach.

Den Erkenntnissen der Ermittler zufolge war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mit 1,6 bis 1,8 Promille alkoholisiert. Aufgrund seiner Alkoholkrankheit habe dies den 18-Jährigen, der bereits mehrere Suizidversuche hinter sich hat und 2010 Opfer einer Vergewaltigung wurde, aber nicht wesentlich beeinflusst.

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