Die Universität Wien streicht mit dem Beginn des Sommersemesters alle G-Regeln und kehrt grundsätzlich zum Präsenzbetrieb zurück. Vorerst aufrecht bleibt die Maskenpflicht in allen Innenräumen - ausgenommen sind Vortragende und andere Redebeiträge. Einheitliche Zutrittsregeln an allen Universitäten des Landes gibt es allerdings nicht.
Ab 1. März müssen also etwa Studierende nicht mehr nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Trotzdem werden alle aufgefordert, die Testangebote zu nutzen bzw. sich eine Booster-Impfung zu holen. Bestehend bleibt die Infektionsfall-Meldung über den Servicedesk der Uni. Die Maßnahmen sollen aber laufend überprüft und entsprechende Änderungen umgehend kommuniziert werden, heißt es seitens des Rektorats gegenüber der APA.
2G-Regel derzeit nur an Uni Klagenfurt
Auch die anderen Universitäten des Landes planen im Sommersemester fast durchgängig Präsenzlehre. Über die Zugangsbestimmungen entscheiden die Hochschulen autonom. Eine einheitliche Linie bei den Zugangsvoraussetzungen - Stichwort 2G - wird es nicht geben.
Eine 2G-Regel gibt es derzeit nur an der Universität Klagenfurt, an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) soll eine solche im Sommersemester in Kraft treten. Die Uni-Senate hatten zuletzt eine bundesweit einheitliche 2G-Regel an den Unis eingefordert, während die Universitätengewerkschaft diese Idee als unverhältnismäßig abgelehnt hat.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.