Aktueller Wegweiser

Corona-Dschungel: Das gilt in der Steiermark

Steiermark
13.02.2022 14:00

Freitest-Möglichkeiten, Kontaktpersonen-Regeln, Impfzertifikate: Wer kennt sich da noch wirklich aus? Die „Krone“ gibt einen aktuellen Überblick über Regeln und Angebote in der Steiermark.

Ich habe Symptome: Wo kann ich mich testen lassen?
Wer Symptome hat, darf sich nur bei einer Rotkreuz-Teststraße („Drive-in“) mittels zugesandtem Termin testen lassen. Alternativ kann man einen Heimgurgeltest durchführen und diesen von einer anderen Person abgeben lassen.

Wie komme ich zu einem „Drive in“-Testtermin?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man beim Gesundheitstelefon 1450 anrufen - das ist aber überlastet. In der Steiermark kann man sich daher selbst online als Verdachtsfall melden (unter: covidverdacht.st) und bekommt danach per SMS einen Testtermin zugeschickt.

Was passiert, wenn mein Ergebnis positiv ist?
Dann werde ich von der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat telefonisch kontaktiert und erhalte danach einen Absonderungsbescheid. Das kann jedoch ein paar Tage dauern, die Behörden bitten um Geduld - und Selbstisolation.

Nach wie vielen Tagen endet die Quarantäne?
Die Quarantäne für infizierte Personen endet grundsätzlich automatisch nach zehn Tagen, außer die Behörde verlängert die Absonderung, zum Beispiel aufgrund weiterhin bestehender Symptome oder einem neuerlich positiven Testergebnis.

Kann ich mich schon früher freitesten?
Ja, frühestens nach fünf Tagen. Die Frist beginnt am Tag nach Beginn der Symptome zu laufen (bzw. bei asymptomatischen Personen am Tag nach der Probennahme). Wichtig: Zum Zeitpunkt des Freitests muss man bereits 48 Stunden völlig symptomfrei sein! Möglich ist das Freitesten durch einen Heimgurgel-Test oder indem man sich unter covid.stmk.gv.at zu einem behördlichen Freitest anmeldet.

Darf ich den Heimgurgeltest selbst in der Apotheke holen bzw. abgeben?
Nein, das müssen andere Personen für mich machen.

Mein Heimgurgeltest ist negativ. Was mach ich dann?
Das negative Testzertifikat kann gemeinsam mit der Geschäftszahl (GZ) des Absonderungsbescheides auf covid.stmk.gv.at hochgeladen werden.

Endet dann schon meine Absonderung?
Nein, das Zertifikat wird von der Behörde noch geprüft. Ich erhalte dann eine SMS mit der Aufhebung der Absonderung.

Angekündigt war ja, dass man sich auch bei Kassenärzten freitesten kann. Ist das schon möglich?
Noch nicht, das Land arbeitet an einer Lösung.

Ich hatte Kontakt mit einer Corona-infizierten Person. Bin ich automatisch eine behördlich erfasste Kontaktperson?
Nein. Aufgrund der Rekord-Infektionszahlen gibt es in der Steiermark großteils kein behördliches Kontaktpersonenmanagement (Contact Tracing) mehr. Es beschränkt sich derzeit auf Personen, die in Kontakt mit vulnerablen Gruppen stehen (z. B. im Pflegebereich). Infizierte werden daher gebeten, Kontaktpersonen selbst über ihre Infektion zu informieren.

Ich begebe mich dennoch freiwillig in Selbstisolation. Kann ich von den Behörden einen Absonderungsbescheid erbitten?
Das ist nicht möglich.

Ich wurde von einem Infizierten, mit dem ich Kontakt hatte, informiert. Wie soll ich mich verhalten?
Die Behörden raten dazu, sich selbst freiwillig zu isolieren, den Arbeitgeber zu informieren (dieser ist aufgerufen, Homeoffice zu ermöglichen) und zehn Tage lang den Gesundheitszustand zu beobachten. Behördlich angeordnete Tests gibt es nicht, freiwillig sollte man sich natürlich testen, idealerweise mittels Heimgurgeltest.

Ich bin Kontaktperson und bekomme Symptome. Was soll ich tun?
Siehe Frage 1.

Ich bin noch ungeimpft. Wo melde ich mich an?
Online unter anmeldung.steiermark-impft.at. Danach kann ich den Termin und den Ort buchen. Ich kann mich auch bei einem niedergelassenen Arzt impfen lassen.

Ich bin zweimal geimpft. Bis wann muss ich die dritte Impfung abholen?
Die Fristen nach dem zweiten Stich wurden mit Anfang Februar verkürzt. Für Über-18-Jährige ist der Grüne Pass nur noch 180 Tage gültig, für 12- bis 17-Jährige sind es 210 Tage. Erwachsene können sich in Ausnahmefällen schon nach drei Monaten den „Booster“ holen, empfohlen wird es aber nach vier Monaten. Jüngere sollten sich erst nach einem halben Jahr die Auffrischungsimpfung holen.

Meine erste Impfung erfolgte mit dem zuerst als „Einmalimpfstoff“ bezeichneten Vakzin von Johnson & Johnson. Muss ich mich dennoch ein drittes Mal impfen?
Ja. Es gelten nach der zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer oder Moderna) die gleichen Fristen wie oben beschrieben.

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