Behörde stellt klar

Keine Bestätigung bei freiwilliger Quarantäne

Steiermark
20.01.2022 13:12

Viele Steirer sind ob der geltenden Quarantänebestimmungen verunsichert - nun stellt man beim Land klar: Geboosterte (oder doppelt geimpfte und genesene) Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Begibt man sich freiwillig in Absonderung, kann die Behörde auch keine Bestätigung ausstellen.

Auch in der „Steirerkrone“-Redaktion trudeln aktuell täglich Anfragen zu den geltenden Absonderungsbestimmungen nach Kontakt mit einem Corona-Infizierten ein. Nun stellt das Land klar: „Entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsministeriums sind Personen mit dreifacher Impfung bzw. zweifacher Impfung und Corona-Vorerkrankung (exakte Definition siehe unten) keine Kontaktpersonen, wenn sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten“, heißt es in einer Aussendung des Landes am Donnerstag. Die Behörden würden das Contact-Tracing auf jene Kontaktpersonen fokussieren, die mit vulnerablen Gruppen in Kontakt stehen.

Einvernehmen mit Arbeitgeber
Falls man sich nun aber freiwillig in Quarantäne begibt, kann die Behörde deshalb auch keine Bestätigung dafür ausstellen. Es empfiehlt sich daher im Vorfeld das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu suchen. „Für den mittlerweile sehr großen Kreis von Menschen mit Impfungen bzw. Impfung und Vorerkrankung wird im Regelfall nur dann eine behördliche Absonderung verfügt, wenn sie selber infiziert sind“, erkärt Andreas Weitlaner, Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung, im Namen der steirischen Bezirksverwaltungsbehörden.

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