Seit 5. Februar gilt in Österreich die allgemeine Impflicht gegen Covid-19, die sowohl im Impfpflichtgesetz als auch in der dazugehörigen Verordnung geregelt ist. Die Befreiung von der Impfpflicht wird im Burgenland über ein Online-Tool laufen, das in den kommenden Tagen verfügbar sein soll.
Derzeit gibt es keine bundesweite Lösung für die Befreiung bestimmter Personengruppen aus der Impfpflicht, die einzelnen Bundesländer mussen selbst für den Bund in die Vorlage treten. Hierzulande erfolgt die Befreiung über eine zentrale Stelle - und ausschließlich über Epidemieärzte, nicht über Amtsärzte.
Folgende Gruppen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland können einen Antrag auf Befreiung stellen:
Personen, die
Dokumente hochladen
Für die Befreiung von der Impfpflicht sind aussgekräftige Unterlagen, Atteste beziehungsweise Befunde zu übermitteln, die einer Überprüfung durch einen Epidemiearzt unterzogen werden. Mithilfe eines Online-Tools sollen die entsprechenden Dokumente hochgeladen werden können: Dieses wird in den kommenden Tagen aktiviert.
Ab 15. März strafbar
Die Impfpflicht wird in drei Phasen umgesetzt: Zunächst erhalten alle Personen, bei denen die Schutzimpfung noch ausständig ist, die Gelegenheit, sich den Piks zu holen. Bis zum 15. März ist das Nichterfüllen der Impfpflicht nicht strafbar, ab diesem Zeitpunkt gilt sie als Verwaltungsübertretung.
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