Justiz sieht Probleme

Impfpflicht: Verdoppelung des Personals notwendig

Österreich
10.01.2022 15:38

Mit täglich neuen Problemen sieht sich die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben, die Impfpflicht ab Anfang Februar einzuführen, konfrontiert. Nach den Querschüssen aus dem Burgenland und den Hinweisen auf technische Hürden hat sich nun auch die Justiz kritisch zu Wort gemeldet. Damit man die zu erwartenden Beschwerden zeitgerecht abarbeiten kann, sieht der Dachverband der Verwaltungsrichter die Notwendigkeit einer Verdoppelung des Personals. Gleich sieht das die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Beamtengewerkschaft GÖD.

Die Verwaltungsrichter und -richterinnen erwarten in ihrer Begutachtungsstellungnahme, dass nicht geimpfte Personen „ihre bisher eingenommenen Standpunkte wohl konsequent zu verteidigen versuchen werden, indem sie vom Rechtsschutz Gebrauch machen, und zwar in höherem Ausmaß als vom Entwurf erwartet“. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über eine Impfpflicht sei daher nicht nur eine Rechtsmittelquote von unter zehn Prozent „optimistisch gering geschätzt, sondern auch der Zeitaufwand pro Fall unrealistisch niedrig veranschlagt“.

Für die Aufgabenlast sei bisher „keinerlei Vorsorge“ getroffen worden, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltungsrichter. Ganz gleich argumentiert die Beamtengewerkschaft, die durch die Impfpflicht eine deutliche Steigerung der Beschwerden in Bezug auf das Impfschadensgesetz erwartet. Sollte sich der schon jetzt starke Anstieg der gemeldeten Fälle weiter fortsetzen, wäre zeitnah der beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zusätzlich erforderliche Personalbedarf zu evaluieren und die Anzahl der Planstellen dementsprechend aufzustocken, schreibt die GÖD in ihrer Stellungnahme.

Stadt Wien erwartet immensen Verwaltungsaufwand
Mit einem immensen Verwaltungsaufwand durch die zu erwarteten Beschwerdeverfahren rechnet auch die Stadt Wien in ihrer Stellungnahme: „Insgesamt können die Kosten für die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren im Jahr 2022 (Strafverfügungen, ordentliche Strafverfahren und Beschwerdeverfahren inklusive Eintreibung und Vollstreckung) mit EUR 73,3 Millionen geschätzt werden.“

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