Es war ein tragischer Unfall, an dem der Angeklagte sicher schwer zu beißen hat. "Ich habe nicht nur einen Arbeitskollegen, sondern auch einen Freund verloren", schilderte der Sprengmeister vor Gericht. Doch ob all der Tragik ging die Justiz auf Spurensuche: Denn es kann nicht sein, dass ein nicht ausgebildeter Gehilfe mit einem Kilo Sprengstoff hantiert und ohne Aufsicht Sprengungen durchführt.
"Warum haben Sie ihren Gehilfen alleine zu diesem Auftrag geschickt?", fragten Richter und Staatsanwalt. Der berufliche Stress und die zunehmende Auftragsbelastung haben das Duo auf die Idee gebracht. "Ich sollte zu der Baustelle fahren, hatte aber noch an einem anderen Ort zu tun. Daher bot mir mein Gehilfe an, dass er den neuen Auftrag bei der Baustelle ohne mich erledigt. Ich sagte zu, das bereue ich heute sehr", so der Angeklagte.
"Ich dachte er kann das"
Rechtlich gesehen hätte der Meister seinen Schüler niemals alleine mit einem Kilo TNT losziehen lassen dürfen. Der Gehilfe darf laut Verordnung lediglich unter Aufsicht hantieren und nicht einmal dabei eine scharfe Sprengladung setzen. "Wir haben über zehn Jahre zusammengearbeitet, ich dachte er kann das", so der Beschuldigte weiter.
Genau dieser Einschätzung hätte der Meister aber nicht verfallen dürfen. Es gilt, die Verordnungen zu befolgen und gerade beim Hantieren mit TNT besondere Aufsicht und Vorsicht anzuwenden. "Es besteht kein Zweifel, dass Sie den Tod ihres Kollegen fahrlässig herbeigeführt haben", so Obwieser. Das Urteil - sechs Monate Haft auf Bewährung - ist nicht rechtskräftig.
von Matthias Holzmann, Tiroler Krone
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