Neue Website

Hilfe für Arbeitgeber beim Berechnen von Lohnpfändung

Wien
09.05.2011 14:08
Wenn ein Mitarbeiter gepfändet wird, haben es auch die Arbeitgeber bei der Berechnung des an Gläubiger abzuführenden Anteils oft nicht leicht. Die Wiener Schuldnerberatung startet deshalb ein Online-Service für Arbeitgeber zum Thema Lohnpfändung. Allein 2010 wurden in der Bundeshauptstadt 214.314 sogenannte Forderungsexekutionen durchgeführt, verwies Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SP) am Montag auf Zahlen des Justizministeriums.

Die hohe Zahl an Fällen sei auch darauf zurückzuführen, dass hierzulande Lohnpfändungen leicht durchsetzbar seien und somit Anbieter beim Verkauf ihrer Produkte nicht genötigt seien, die Finanzlage der Kunden zu prüfen, sagte Alexander Maly, Leiter der Schuldnerberatung. Für den Arbeitgeber gestalte sich die Berechnung der Pfändungsbeträge allerdings in vielen Fällen komplex. Deshalb sei es zuletzt bei rund 30 Prozent der überprüften Kalkulationen zu Fehlern gekommen, da bestimmte Parameter - etwa Kinder, Familienstand oder die Nicht-Pfändbarkeit von Diäten oder Beihilfen - nicht berücksichtigt würden.

Berechungsfehlern soll vorgebeugt werden
Kompliziert wird die Sache vor allem dann, wenn der überschuldete Mitarbeiter bei zwei Firmen beschäftigt ist oder mehrere Gläubiger gleichzeitig ihr Geld einfordern. Mit der neuen Website sollen Unternehmer in ihrer Rolle als Drittschuldner nun unterstützt werden. Darauf werden nicht nur diverse Infos zur Verfügung gestellt, sondern häufig auftretenden Berechnungsfehlern soll vorgebeugt werden. Angezeigt wird bei der Berechnungshilfe, welcher Anteil des Gehalts tatsächlich an den oder die entsprechenden Gläubiger abgeführt werden muss.

Welche Forderung hat Vorrang?
Wiens Wirtschaftskammerpräsidentin Brigitte Jank skizzierte am Montag Beispielfälle, die mitunter Unklarheiten aufwerfen könnten. Wenn etwa ein Arbeitnehmer eine Küche kauft, bei Lieferung nicht bezahlen kann und es zur Lohnpfändung kommt, und gleichzeitig aufgrund einer Verwaltungsstrafe wegen Geschwindigkeitsübertretung ebenfalls eine Gehaltspfändung fällig wird, stelle sich für den Dienstgeber die Frage, welche Forderung vorrangig zu behandeln sei.

Oder: Angenommen, ein Vater bezahlt seinen Kindern aus geschiedener Ehe keinen Unterhalt, so müsse der Arbeitgeber wissen, dass in diesem Fall aufgrund des Kinderschutzes ein niedrigeres Existenzminimum für diesen Vater gelte. Jank forderte bei dieser Gelegenheit heute eine Vereinfachung der Berechnungsmodalitäten.

Barrieren sollen abgebaut werden
Sozialstadträtin Wehsely zeigte sich zuversichtlich, dass das Internet-Tool auch dazu beitrage, Barrieren seitens des Dienstgebers abzubauen, Menschen mit Überschuldung einzustellen. Schließlich sei ein Arbeitsplatz die beste Chance für Betroffene, wieder aus der Schuldenfalle herauszukommen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Wien Wetter



Kostenlose Spiele