Wenn sich heute um 9 Uhr die Tür zum Verhandlungssaal 230 des Salzburger Landesgerichts öffnet, stehen die Zeichen auf Neuanfang.
Weil die beisitzende Richterin auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben ist, muss der Mega-Prozess nun formal neu gestartet werden. So fordert es der Paragraf 276a der österreichischen Strafprozessordnung immer dann, wenn sich die Zusammensetzung des urteilenden Gerichts ändert.
Einen kleinen Hoffnungsschimmer, dass nicht das gesamte Beweisverfahren wiederholt werden muss, gibt es aber dennoch. Wenn alle zwölf Verteidiger zustimmen, erlaubt das Gesetz eine „Abkürzung“. Dann könnten etwa bisherige Zeugenaussagen verlesen oder die wesentlichen Verfahrensergebnisse von der vorsitzenden Richterin vorgetragen werden. Ungewiss ist allerdings, ob sich alle Verteidiger darauf einlassen – wenn nur einer nicht zustimmt, drohen sieben teure und aufwändige bisherige Verhandlungstage vergebens gewesen zu sein.
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