Eine überraschende Wende nahm der Prozess um fortgesetzte Gewaltausübung eines 47-jährigen, mehrfach vorbestraften Mannes gegenüber seiner fünfjährigen Tochter im Landesgericht St. Pölten. Wie berichtet, soll er das Mädchen von Oktober 2020 bis Juli 2021 verbal und auch körperlich misshandelt haben.
Zeugin gestand
Die Belastungszeugin – die am ersten Verhandlungstag Anfang Dezember vergangenen Jahres krankheitsbedingt fehlte – gestand gleich zu Beginn ihre Falschaussage bei der Polizei. Sie habe der Mutter helfen wollen. Mittlerweile werde sie aber von der Nachbarin tyrannisiert und bedroht. Bereits mehrmals kam es mittlerweile zu Polizeieinsätzen. Vielmehr sei es, laut der Zeugin, so, dass die Mutter das Kind beschimpft und verwahrlosen lässt. „Die Kleine bekommt nichts zu essen und läuft mit zerrissener Kleidung herum“, so die 33-Jährige zum Richter. Sie habe bereits das Jugendamt informiert.
Kein Tatnachweis
Er habe seiner Tochter niemals wehgetan, wiederholte der Angeklagte vor dem Richter. Auch für Staatsanwalt Leopold Bien war der Tatnachweis nicht erbracht. Nachdem die Mutter bereits einmal wegen Falschaussage und Verleumdung ihres ehemaligen Lebensgefährten verurteilt worden war, sprach er sich für einen Freispruch des 47-Jährigen aus. Der Zeugin sowie der Mutter drohen Anklagen wegen Falschaussage.
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