Bewohner kämpfen

Eigentümer will Mieter mittels Schikanen loswerden

Wohnen & Verkehr
11.01.2022 11:04

Ein Eigentümer wollte den „Altbestand“ der Mieter mittels Schikanen loswerden, etwa mit Leuchtreklamen vor dem Fenster.

Die eigenen vier Wände sollten eine Oase sein. Doch leider ist dem nicht immer so. Zahlreiche Mieter, ob privat oder im Gemeindebau, haben mit kaputten Einrichtungsgegenständen, nervigen Nachbarn, überteuerten Mieten oder nicht nachvollziehbaren Betriebskosten zu kämpfen. Alleine bei der MieterHilfe der Stadt melden sich 50.000 unzufriedene Mieter pro Jahr. Wie die Wienerin Susanne D. Denn der Eigentümer des von ihr bewohnten Zinshauses versuchte im Zuge der Sanierung des Gebäudes gleich den „Altbestand“ der Mieter loszuwerden. Denn neue Mieter bedeuten Mehreinnahmen.

Leuchtreklame die ganze Nacht vor dem Fenster
Also ließ der Eigentümer am Baustellengerüst großflächig ein beleuchtetes Werbebanner aufspannen. „In der Wohnung war es dadurch die ganze Nacht taghell“, erzählt Mitarbeiter Ronald Schlesinger. Eine Beschwerde bei der Hausverwaltung durch die Mieterin brachte nichts.

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Aufgrund der großen Belastung durch die Baustelle bin ich öfters in die Wohnung zu meinem Ehemann gefahren.

Mieterin Susanne D.

Privatdetektiv engagiert
Also gingen die Schikanen munter weiter. Die Baustellenbesatzung legte wenig Sorgfalt an den Tag. Zahlreiche Wohnungen wurden dadurch stark verschmutzt. Andere sogar schwer beschädigt, wie im Fall von Susanne D. So erfolgte der Einbau einer neuen Balkontüre nicht ausschließlich im Mauerwerk, sondern teilweise direkt auf der alten Holzvertäfelung der Fenster in der Wohnung. „Aufgrund der großen Belastung durch die Baustelle bin ich öfters in die Wohnung zu meinem Ehemann gefahren“, schildert D. Der Eigentümer engagierte daraufhin einen Privatdetektiv, der beweisen sollte, dass Frau D. nicht in der Wohnung lebt. In der Folge erhielt sie die Kündigung.

Erster Erfolg
„Wir haben Frau D. eine kostenlose rechtsanwaltliche Vertretung zur Seite gestellt, um gegen die ungerechtfertigte Kündigung anzukämpfen“, sagt der Leiter der MieterHilfe Christian Bartok. Denn Mieter müssten solche Bedingungen nicht hinnehmen. „In der Regel kann auch eine Mietzinsminderung für die Zeit der Beeinträchtigung mit den Vermietenden vereinbart werden“, weiß Bartok. Ein erster Erfolg wurde auch bereits erzielt: Das beleuchtete Werbebanner musste abmontiert werden.

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