Deutsche Lösung

Handel will Kunden jetzt „Bändchen“ verpassen

Österreich
06.01.2022 17:36

Eine 2G-Kontrollpflicht herrscht ab der kommenden Woche im heimischen Handel. Dieser fordert dafür aber eine praktikable Lösung ein und schielt dabei offenbar nach Deutschland. Denn dort wird in weiten Teilen eine Bändchen-Lösung praktiziert, um die Kontrollen - etwa in Einkaufszentren - einfacher zu gestalten.

Nach der Ankündigung von Maßnahmenverschärfungen seitens der Bundesregierung zeigte man sich seitens des Handels erleichtert, dass es nicht neuerlich zu einem Lockdown kommt. Zumindest will man sich im Land vorerst mit den entsprechenden Maßnahmen gegen einen solchen stemmen - völlig ausschließen allerdings nicht.

Bändchenlösung für einfachere Kontrollen
Mit der eingeführten Kontrollpflicht komme allerdings auch eine große Herausforderung auf die Betriebe und Beschäftigten zu, so WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik. Um die Kontrollen zu erleichtern, nannte er etwa die deutsche Bändchenlösung aufs Tapet.
Damit Kunden in Einkaufszentren oder -straßen nicht von jedem Shop einzeln überprüft werden müssen, erhalten diese nach einmaliger Kontrolle des 2G-Status und der Identität ein Bändchen, das in weiterer Folge für den Einkauf als 2G-Nachweis dient.

Dieses könnte von den Gemeinden, Stadtmarketingorganisationen, in Einkaufszentren und -straßen oder von Testzentren ausgegeben werden, so der Handelsvertreter. Auch über eine begrenzte Gültigkeit von beispielsweise einem Monat ließe sich diskutieren.

Für den Handelsverband ist eine machbare Umsetzung wichtig, „ohne unverschuldet hohe Strafen zu riskieren und ohne durch Eingangskontrollen ,das Kind mit dem Bade auszuschütten‘, bevor eine Kundenbeziehung überhaupt entstehen kann, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Die Freiheitliche Wirtschaft kritisiert hingegen „völlig sinnlose 2G-Schikanen“ und dass die Betriebe nun auch noch für die Bundesregierung „den Sheriff spielen“ müssen, so der Bundesobmann-Stellvertreter der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler, in einer Aussendung.

Verschärfte Maßnahmen
Mit Start der neuen Woche werden - wie berichtet - neben der Einführung einer Kontrollpflicht (ab 11. Jänner) auch verstärkte Schwerpunktkontrollen (ab 10. Jänner) im Handel stattfinden. Auch wird es ab 3. Februar möglich sein, bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote, also Schließungen etwa von Geschäften, zu verhängen. Vorgesehen ist auch eine - noch nicht näher definierte - Erhöhung der Strafen ab dem genannten Stichtag.

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