Nicht rechtskräftig

Welser fasste 2,5 Jahre für Serien-Missbrauch aus

Oberösterreich
21.12.2021 07:00
Nur 30 Monate Haft (nicht rechtskräftig) fasste am Montag ein Welser Geschäftsmann (55) im Landesgericht Steyr aus, der ab 1996 mehrere Verwandte und Jugendliche aus dem Freundeskreis missbraucht haben soll. Ihm kam zugute, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass manche erst 13 Jahre alt waren.

Es war eine ganze Palette, die Staatsanwalt Andreas Pechatschek dem Welser zur Last legte. Diese reichte von Vergewaltigung über geschlechtliche Nötigung, Unzucht mit Unmündigen, sexuellen Missbrauch und pornografische Darstellung Minderjähriger bis zu sittlicher Gefährdung, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sexueller Belästigung und schwerem Diebstahl. Die sieben mutmaßlichen Opfer stammten alle aus dem Verwandten- und Freundeskreis. Die Übergriffe sollen bereits 1996 begonnen haben. Ursprüngliche Strafdrohung: bis zu zehn Jahre Haft.

NIcht zweifelsfrei nachweisbar
Trotz glaubwürdiger Opferaussagen kam dem Angeklagten zugute, dass diese nicht mehr eindeutig belegen konnten, dass sie zu Tatbeginn erst 13 Jahre alt waren. Aber auch, dass manche Übergriffe (wie Penetration mit Fingern) in der damals gültigen Rechtslage nicht als schwerer sexueller Missbrauch gewertet wurden.

Sexueller Missbrauch Unmündiger
Dem Schöffensenat (Vorsitz Wolf-Dieter Graf) blieb nur eine maximale Strafhöhe von fünf Jahren. Das nicht rechtskräftige Urteil: 30 Monate unbedingt. Übergriffe gegen den Sohn und eine Nichte wurden als sexueller Missbrauch Unmündiger gewertet, die Übergriffe auf eine Nachbarstochter als schwere Körperverletzung. Schuldsprüche gab es auch wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Zu den anderen Anklagepunkten gab es Freisprüche im Zweifel.

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