Einweisung droht

Bierwirt hat Filmriss: „Muss es wohl gewesen sein“

Seit Montagvormittag muss sich am Straflandesgericht jener Wiener Bierwirt verantworten, der im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll. An die Tat will sich der 43-Jährige nicht erinnern können. Vor Gericht sagt er: „Da es meine Pistole ist, muss ich es wohl gewesen sein.“ Dass er die Tat „im Zustand voller Berauschung“ begangen habe, schloss ein Gutachten aus. Am Montag wird noch kein Urteil erfolgen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Die Anwälte von L., der als Bierwirt bekannt wurde, hatten im Vorfeld ein Geständnis angekündigt. Die Aussagen des Angeklagten vor Gericht seien allerdings nicht als solches zu werten, wurde am Vormittag klargestellt. Die beisitzende Richterin: „Er sagte nämlich: ,Ich wusste nicht, was ich tat. Aber da es meine Pistole ist, muss ich es wohl gewesen sein‘.“ Das sei kein Geständnis im rechtlichen Sinn, so die Richterin. L. will einen „Filmriss“ gehabt haben, die Schüsse seien um 19.50 Uhr gefallen. Die Waffe, mit der er die Frau getötet haben soll, sei ein Geschenk eines Dealers gewesen.

Diskussion um Zurechnungsfähigkeit
Im Gerichtssaal anwesend sind auch ein Psychiater und ein Chemiker. Eine der entscheidenden Fragen soll mithilfe der beiden Wissenschaftler geklärt werden: Wie viel Alkohol hatte der Angeklagte im Blut gehabt? War er überhaupt in der Lage, Entscheidungen zu treffen? Der Psychiater meint, L. habe den Weg zum Tatort gefunden, eine Waffe mit sich geführt und schließlich die Tat ausgeführt - eine „volle Berauschung“ könne daher nicht nachgewiesen werden. Der Psychiater attestiert L. eine schwere Persönlichkeitsstörung, doch keine Geisteskrankheit.

Opfer-Anwältin Wagner: „Erbärmliches Schauspiel“
Die Anwältin der Familie, Astrid Wagner, bezeichnete Ls. Aussagen in der Verhandlungspause vor Journalisten als „beschämend“. Es biete sich „ein erärmliches Schauspiel“.

Zweifache Mutter im April 2021 erschossen
Die Krankenschwester Marija M. hatte wenige Tage vor der Tat ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-jährigen L. endgültig beendet. Darauf tauchte der mit einer Pistole bewaffnete Mann am 29. April in der Wohnung der zweifachen Mutter auf und soll die Frau erschossen haben. 

Zum Zeitpunkt der Tat hielten sich neben der Frau auch deren 13-jährige Tochter sowie ein Nachbar in der Wohnung auf. In Gegenwart der beiden soll er der 35-Jährigen zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. Laut seinem Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger kann sich der Beschuldigte aufgrund seiner Alkoholisierung an die Tat nicht mehr erinnern. L. selbst zeigte sich nicht geständig, er habe keine Erinnerung an die Tat.

Vor Prozessbeginn herrschten noch andere Töne. Da hieß es, L. werde sich schuldig bekennen, jedoch habe er die Tat „im Zustand voller Berauschung“ begangen. Die Bluttat „tut ihm furchtbar leid“, so der Anwalt im Vorfeld. Außerdem wird L. auch schwere Nötigung vorgeworfen. Eine Woche vor der schockierenden Tat soll er die Eltern seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit dem Tod bedroht haben. Auch dies bestritt L. im Gerichtssaal.

Mann gilt als brandgefährlich
In einem Psycho-Gutachten über den 43-Jährigen ist zu lesen: „Bei ihm liegt eine schwere Persönlichkeitsstörung vor.“ Aber nicht in einem Ausmaß, das es ihm unmöglich gemacht hätte, das Unrecht seines Handelns zu erkennen. Und: Der Mann gilt als brandgefährlich, auch bei der Haftprüfung rastete er völlig aus. Seine Anwälte wissen um den „schwierigen“ Mandanten.

Familie: „Haben sie oft auf Notlage angesprochen“
Die Familie hatte geahnt, dass die Krankenschwester regelmäßig von ihrem Partner misshandelt wurde, psychisch und physisch. „Wir haben sie so oft auf ihre Notlage angesprochen, aber sie hat mit uns nie über ihr Drama geredet. Wir boten Marija an, mit ihren Kindern bei uns unterzutauchen. Sie lehnte das ab, weil sie nicht glaubte, dass er dazu fähig wäre, zum Äußersten zu schreiten.“ Die Tochter des Opfers und ihr Bruder (3) leben seit dem Tod ihrer Mutter bei den Großeltern.

Der Angeklagte hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer angezettelt hatte.

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