„Nicht vorsätzlich“

Ex-Freundin getötet: Anklage gegen Bierwirt steht

Wien
28.10.2021 13:42

Jetzt liegt die Anklage gegen den Bierwirt (43) auf dem Tisch: Er wird sich wegen Mord verantworten müssen. Ihm droht lebenslange Haft. Das Opfer, seine Lebensgefährtin (35), starb durch einen gezielten Kopfschuss, so die Staatsanwältin. Dass er bei der Tat stark alkoholisiert war, wie Albert L. behauptet, nimmt ihm die Anklagebehörde nicht ab. Den Rausch hat sich der Mann nachträglich angetrunken, sagt der Gutachter.

Seit 15 Jahren verband Albert L. mit Marija eine problematische Beziehung. Anklagerelevant ist ein Auftritt des mehrfach Vorbestraften am 23. April im Gemeindebau in Wien-Brigittenau, wo die Frau lebte. Dieser endete damit, dass der Mann einen Schuss abfeuerte, der aber nur den Türstock traf.

Eine Woche später erschien Albert L., der durch einen Streit mit Grün-Politikerin Sigrid Maurer traurige Bekanntheit erlangte, neuerlich in der Wohnung, wo Marija mit ihren beiden Kindern lebte. Albert L. schoss der Frau in den Oberschenkel, dann, laut Anklage gezielt, in die rechte Wange.

Zwölf Promille - ein völlig unrealistischer Wert
Wie die Staatsanwältin weiter schildert, versuchte Albert L. dann einen Vollrausch zur Tatzeit vorzutäuschen. Beim Gutachter behauptete er gar, er habe vor dem Todesschuss sechs Flaschen Schnaps konsumiert. Doch wie der Gutachter errechnete, hätte Albert L. dann zwölf Promille Alkohol im Blut haben müssen. Ein völlig unrealistischer Wert.

Die Verteidiger Rudolf Mayer und Manfred Arbacher-Stöger sagen: „Die Tat geschah im Zustand voller Berauschung, sie war nicht vorsätzlich.“ Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

 Kronen Zeitung
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