14.12.2021 09:29 |

Anwalt klärt auf

Das Weh mit dem Schnee - wer haftet bei Unfall?

Auch Tage nach den Schneefällen sind einige Gehwege und Straßen in Kärnten kaum passierbar. Wer bei einem Unfall haftet, ist nicht immer klar - denn das Gesetz sieht auch die Fußgänger in der Pflicht.

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Wegehalterhaftung, Verkehrssicherungspflicht, Straßenverkehrsordnung, Überwachung- und Organisationsverschulden: Das sind laut Rechtsanwalt Hans Toriser jene Gesetzesstellen, die bei der Schneeräumung zum Tragen kommen. Vereinfacht gesagt: „Jeder muss den Gehsteig vor seinem Haus räumen, und das innerhalb einer zumutbaren Zeit.“ Diese wird meist zwischen 6 und 22 Uhr angenommen; hängt aber auch davon ab, ob der Schneefall überraschend kommt oder laut Wetterbericht erwartbar war.

Ein Meter muss freigehalten werden
Gibt es keinen Gehweg, muss ein Meter am Straßenrand frei gehalten werden. Schaufelt man nicht selbst, sondern beauftragt etwa einen Winterdienst, muss man sich davon überzeugen, dass dieser seinen Pflichten nachkommt – das betrifft vor allem Gemeinden oder Wohnungsgenossenschaften.

So weit die Theorie.

Tagelang unbetreut
In der Praxis sind aber manche Geh- oder Radwege tagelang unbetreut: „Oft ist auch nicht klar, wer zuständig ist“, so Toriser. Solange nichts passiert, bleibt die Frage offen – erst bei einem Unfall wird dann gestritten, wer eigentlich hätte räumen müssen. Wobei auch da wieder der Einzelfall zählt. Denn der Oberste Gerichtshof sagt klar: „Von jedem Fußgänger ist zu verlangen, vor die Füße zu schauen, der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden und einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle nach Möglichkeit auszuweichen“ (8Ob102/20p).

Wenn es keine Vereinbarung gibt...
Übrigens: Schnee muss auf dem eigenen Grund entsorgt werden, sofern es keine andere Vereinbarung gibt. Und wer sich beschweren will, weil die Einfahrt von einem Pflug der Straßenverwaltung zugeschoben wird, hat Pech: Das ist erlaubt; man muss sie also wieder freischaufeln.

Einen Überblick über Rechte und Pflichten bei Schneefall finden Sie auch unter: oesterreich.gv.at

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