
Ungeimpften könnten nach Einführung der Impfpflicht neben Geldstrafen auch andere unangenehme rechtliche Folgen blühen. So könnten laut Stefan Perner, Professor an der WU Wien und Versicherungsrechtsexperte, Versicherungen aus Verträgen aussteigen oder nicht zahlen. Das betreffe besonders betriebliche Haftpflichtversicherungen.
Unternehmer und Freiberufliche, die die Corona-Spritze verweigern, müssen damit rechnen, dass ihre Versicherung im Schadensfall nicht zahlen möchte. „Stellen Sie sich zum Beispiel vor, ein Masseur übt seine Tätigkeit ungeimpft aus. Das ist ihm natürlich bewusst und er steckt bei der Behandlung einen Kunden an“, so Perner im Ö1-„Morgenjournal“. Mache der Infizierte dann Schadensersatzansprüche geltend, könne die Haftpflichtversicherung argumentieren, die Erkrankung des Kunden sei „grob fahrlässig herbeigeführt worden“ und der Masseur habe noch dazu gegen Rechtsvorschriften - also der Impfpflicht - verstoßen. Das sei dann so ein Fall, wo die Versicherung aussteigen könne.
Auf die private Haftpflichtversicherung hat die Impfpflicht, die ab Februar nächsten Jahres in Kraft treten soll, vermutlich keine Auswirkung. Da könne die Versicherung lediglich die Zahlung verweigern, wenn eine Ansteckung nicht nur fahrlässig, sondern auch vorsätzlich herbeigeführt wurde, so der Rechtsexperte.
Risiko für Versicherungsfall wird ohne Spritze erhöht
Auch bei Berufsunfähigkeits- und Betriebsunterbrechungsversicherungen kann es für Ungeimpfte im Schadensfall teuer werden: Das betreffe Berufsgruppen wie Ärzte, Physiotherapeuten, Masseure oder Friseure. Wenn diese sich nicht impfen lassen, erhöhen sie das Risiko des Eintretens eines Versicherungsfalles. Deshalb droht ihnen im schlimmsten Fall die Kündigung oder Leistungsverweigerung durch den Versicherer.
All diese Konsequenzen drohen Impfverweigerern schon jetzt und nicht erst nach Eintreten der Impfpflicht, betont Perner. „Wenn solche Fälle vor Gericht gehen, hat der Versicherer mit einer bestehenden Impfpflicht natürlich noch bessere Karten", so der Fachmann. Für Ungeimpfte werde es auch schwerer werden, eine private Krankenzusatzversicherung zu bekommen. Auf bestehende Versicherungsverträge habe die Maßnahme jedoch keine Auswirkungen, so Perner.
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