Geringerer Schutz

Rechtsexperte: Omikron könnte Impfpflicht bedrohen

Politik
10.12.2021 07:10

Ein Rechtsexperte hält es für möglich, dass die geplante Impfpflicht gegen die Grundrechte verstoßen könnte. Die neue Omikron-Variante des Coronavirus könnte dabei den Gegnern dieser Maßnahme in die Hände spielen - denn diese sei derzeit das größte Fragezeichen. Da es Hinweise auf einen reduzierten Impfschutz bei der neuen Mutation gibt, sei aktuell unsicher, ob die Impfpflicht die ideale Maßnahme in der Pandemiebekämpfung sei, erklärte Grundrechtsexperte Michael Lysander Fremuth.

Der 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Der Grundrechtsexperte Fremuth vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte an der Uni Wien hält es für möglich, dass die geplante Impfpflicht in Konflikt mit den Grundrechten steht. Bei einer - zu erwartenden - Anfechtung des kommenden Gesetzes müsse der Rechnungshof prüfen, ob dieses ein geeignetes Mittel zur Sicherstellung der allgemeinen Gesundheit ist, so der wissenschaftliche Direktor und Professor des Instituts. Außerdem muss festgestellt werden, dass es keine gelinderen und gleichermaßen wirksamen Mittel gibt.

Impfpflicht: Fortwährende Prüfung und eventuell Anpassung notwendig
Nun könnte Omikron dafür sorgen, dass in dieser Debatte die Karten neu gemischt werden. Er könne nur zu den bisherigen Medienberichten Stellung nehmen, räumt Fremuth ein. Aber bei einem reduzierten Impfschutz bei der Omikron-Variante könne sich möglicherweise die Frage stellen, ob dieses Instrument überhaupt als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung geeignet ist. „Das heißt, die Frage der Impfpflicht muss fortwährend geprüft und gegebenenfalls auch neu angepasst werden.“

Handlungsbedarf bei hoher Quote von Femiziden in Österreich
Grundsätzlich beurteilt Fremuth die allgemeine Lage der Grund- und Menschenrechte in Österreich und Europa positiv: „Der Standard in Österreich, ist, wenn man ihn vergleicht mit der Situation weltweit, durchaus gut.“ Anpassungsbedarf gebe es unter anderem bei der Bekämpfung von gehäuften Femiziden in Österreich. Über das beschlossene Gewaltschutzpaket hinaus brauche es eine stärkere Sensibilisierung für das Thema.

Als weitere sensible Themenbereiche, wo es trotz eingeleiteter oder angekündigter Maßnahmen noch Diskussions- und Handlungsbedarf gebe, nannte Fremuth die Frage des allgemeinen Rechts auf Bildung im Hinblick auf das angesichts der Pandemie verbreitete Distance Learning, die nach wie vor in Österreich „allenfalls rudimentär verankerten“ sozialen Grundrechte, die Abschiebungspraxis insbesondere in Richtung Afghanistan, die Notwendigkeit einer unabhängigen Beschwerdestelle bei Vorwürfen gegen Polizeibeamte, die Bekämpfung von Hassrede und die notorische Über-Auslastung in den österreichischen Strafvollzugsanstalten.

Russland und Türkei problematische Fälle bei Menschenrechten
Auf europäischer Ebene bereiten Fremuth vor allem jüngste Beispiele der Nichtanerkennung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Sorge: Russland und die Türkei seien hier problematische Fälle. Neu sei hingegen, dass vor wenigen Wochen nun auch das polnische Verfassungsgericht Teile der Europäischen Menschenrechtskonvention für nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar erklärt hat. „Dass ein Staat der Europäischen Union sich so stark in Widerspruch setzt und offen erklärt, das, was der EGMR entscheidet, gilt für uns in Teilen nicht, das ist eine neue Dimension, die mich sehr besorgt. Dadurch wird der gesamteuropäische Grundrechtsschutz deutlich reduziert.“

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