Der Polit-Streit um die Eröffnungsbilanz des Landes geht in die Verlängerung. Die ÖVP präsentierte nun ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer, laut dem eine von der Landtagsdirektion abgelehnte Sitzung doch hätte stattfinden dürfen. Die Türkisen wollen nun strafrechtliche Schritte prüfen.
Ausgangspunkt ist die Kritik des Landesrechnungshofes an der Eröffnungsbilanz. Der Obmann des Rechnungshofausschusses, Thomas Steiner (ÖVP), wollte dazu eine Ausschusssitzung einberufen. Die Landtagsdirektion wies dies ab, gestützt wurde die Entscheidung vom Verfassungsdienst.
Gutachten unterstützt ÖVP
Ein Gutachten von Mayer stellt die Ablehnung nun aber in Frage. Ob eine Sitzung notwendig sei oder nicht, habe allein der Obmann zu entscheiden, die Landtagsdirektion habe keine Befugnis, heißt es in dem Gutachten. Die Einberufung der Sitzung sei rechtmäßig gewesen, deren Unterlassung rechtswidrig. Steiner fordert eine Entschuldigung von Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). ÖVP-Klubchef Markus Ulram attestierte Dunst, parteipolitisch zu agieren.
Von der SPÖ heißt es, es gebe zwei Rechtsmeinungen: die der Landtagsdirektion und die des von der ÖVP beauftragten Privatgutachtens.
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