Aber saftige Strafen

Impfpflicht: Zwang ausdrücklich ausgeschlossen

Politik
06.12.2021 15:10

Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit fieberhaft an der Endfassung des Gesetzes zur Impfpflicht. Zahlreiche Details sind aber bereits durchgesickert. So soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, gelten. Die allermeisten von ihnen sind bereits zumindest einmal geimpft - 1,4 Millionen aber noch nicht. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird im Gesetzesentwurf ausdrücklich ausgeschlossen.

Auch wenn saftige Strafen drohen - zumindest mit körperlicher Zwangsgewalt wird in Österreich niemand zur Impfung vorgeführt. Dies wurde im Gesetzesentwurf erneut explizit ausgeschlossen. Außerdem gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht: Neben Kindern unter 14 werden auch Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion nicht zum Stich kommen müssen.

Wie viele Über-14-Jährige bereits geimpft sind, geht aus den veröffentlichten Zahlen des Gesundheitsministeriums nicht hervor, weil diese Altersgrenze nicht abgebildet wird. Klar ist allerdings, dass bei den Über-15-Jährigen bereits 81 Prozent zumindest einmal geimpft sind und 77 Prozent über ein gültiges Impfzertifikat verfügen. Bei den Unter-15-Jährigen sind 190.000 (15 Prozent) zumindest einmal geimpft.

Rund 1,4 Millionen Menschen umfasst
Somit wären noch rund 1,4 Millionen Über-15-Jährige übrig, die noch nicht einmal ihre erste Impfdosis erhalten haben. Sie (und die noch nicht geimpften 14-Jährigen) müssen bis zum geplanten Inkrafttreten der Impfpflicht ihre Impfung also entweder nachholen oder nachweisen, dass sie unter einen der Ausnahmegründe fallen. Die Impfpflicht umfasst drei Stiche. Wer sich zwischen den Impfungen mit Corona ansteckt, muss die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen.

Bußgeld bis zu 600 Euro soll Krankenanstalten zugutekommen
Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Zwei Wochen später bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung, sich impfen zu lassen. Ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Wer die Impfung verweigert, kann mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Das eingenommene Geld soll in die Krankenanstalten fließen.

Begutachtung soll diese Woche starten
Im Gesundheitsministerium bestätigt man die seit Sonntag kolportierten Details noch nicht. Der Entwurf werde gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet und im Lauf der Woche in Begutachtung gehen, so eine Sprecherin von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne).

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