Erst kürzlich hat der Verwaltungsgerichtshof den Antrag eines Elitesoldaten, ihm wegen seines Afghanistan-Einsatzes einen Waffenpass auszustellen, abgewiesen. Eine Gefährdungslage in der Heimat sei nicht nachweisbar, hieß es. Das Landesverwaltungsgericht in Linz war nun in einem anderen Verfahren der gegenteiligen Ansicht.
In diesem Fall konnte der Soldat, Mitglied des Jagdkommandos, nachweisen, dass sich seine Daten nun in den Händen der Taliban befinden. Der afghanische Innenminister sei Anführer jenes Terror-Netzwerkes, das den Einsatz der heimischen Soldaten bedroht haben soll.
„Tatsächliche unmittelbare Gefahr“
„Die tatsächliche unmittelbare Gefahr für den Elitesoldaten in Österreich ergibt sich im konkreten Einzelfall daraus, dass die Taliban bekanntermaßen Racheaktionen mithilfe von Kontaktpersonen vor Ort durchführen, wie jüngst ein Attentat auf einen KSK-Soldaten in Deutschland, der ebenfalls an der Mission teilgenommen hatte, auf tragische Weise gezeigt hat“, hieß es in der Aussendung des LVwG.
Darf bis zu zwei Pistolen führen
Deshalb wird dem Elitesoldaten ein Waffenpass zum Führen, also Tragen, von bis zu zwei Faustfeuerwaffen ausgestellt. Wie das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich meinte, sei eine akute Bedrohung nach einem Attentat auf einen Soldaten in Deutschland auf tragische Weise bewiesen.
Streit um konkrete Bedrohung
Der Verwaltungsgerichtshof hatte kürzlich diese Bedrohung in der Heimat für einen Elitesoldaten bestritten. Konkret hatte der Antragsteller mit amerikanischen Truppen zusammengearbeitet.
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