Am 23. April 2020 befanden sich mehrere Mitglieder einer pakistanischen Familie in einer Wohnung im 6. Stock. Der Onkel ging mit der Nichte ins Badezimmer, dann brachte er diese zu den Eltern. Der Moslem wollte in einem Nebenzimmer sein Abendgebet verrichten. Dass das Mädchen währenddessen hinter seinem Rücken ins Zimmer gekommen und auf ein Bett gestiegen war, bemerkte er nicht.
Kind stürzte rücklings aus Fenster
Aus dem Augenwinkel bemerkte er plötzlich, dass das Kind mit einem Bein auf dem Bett stand und mit dem zweiten Fuß schon auf dem Fensterbrett. Der Onkel sprang auf, lief zum Fenster, konnte das Mädchen aber nicht mehr erreichen. Das Kind stürzte rücklings aus dem Fenster. Trotz Bemühungen der Ärzte starb das Mädchen im Krankenhaus.
Der Onkel musste sich nun, Verteidiger Zaid Rauf zur Seite, im Bezirksgericht Wien-Liesing wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er habe, so wirft ihm der Staatsanwalt vor, die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen. Was der Angeklagte bestreitet.
Das Gericht fällte schließlich einen Freispruch. Dem Mann konnte kein Versäumnis nachgewiesen werden. Er musste annehmen, dass das Kind noch bei den Eltern war.
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