Ausnahmen im Regelwerk

Sportvereine stecken wegen 2G in der Zwickmühle

Familie
10.11.2021 06:00

„Sport für alle Kinder muss weiter möglich sein“, appellierte Sport-Austria-Präsident Hans Niessl Ende letzter Woche. Sein Appell fand in der Regierung Gehör. Wenngleich manch Kritiker das Ergebnis als unverhältnismäßig empfindet. Doch von Beginn an: Mit der neuen Verordnung des Gesundheitsministers von Sonntag gilt auch für Sportstätten nun die 2G-Regel. Sie dürfen demnach nur noch geimpft oder genesen betreten werden.

Davon ausgenommen sind all jene Spitzensportler, die in der Pandemie eine Ausnahmegenehmigung fürs Training bekommen haben, also auch an Wettkämpfen teilnehmende Nachwuchssportler sowie deren Betreuer und Trainer. Für sie ist zudem auch eine Nächtigung in einem Hotel, in dem eigentlich 2G gilt, mit einem negativen Test nach wie vor möglich.

Der Vereinssport atmet auf! Denn es hätte ungeimpftes Trainerpersonal, das im Sport oftmals ehrenamtlich tätig ist, im Trainingsbetrieb schmerzhaft gefehlt. Zahlreiche Sportkurse wären wohl ausgefallen.

11,4 Prozent der Wiener

So viele Menschen sind in der Bundeshauptstadt in einem Sportverein aktiv. 38 Prozent von ihnen nutzen das Sportangebot mehrmals die Woche.

Auf der anderen Seite stößt es bei nicht wenigen Eltern auf Unverständnis, dass Ungeimpfte weiterhin ihre Kinder trainieren dürfen. Eine Zwickmühle, in der einige Verbände bereits ein Machtwort gesprochen haben. Wenngleich mitunter ein schwammiges. Wie etwa der Schwimmverband, der für eine Teilnahme an Wettkämpfen für alle Sportler über 13 und sämtliche Trainer 2G vorschreibt. Bei Trainings am Beckenrand dürfen diese aber auch ungeimpft stehen.

Aber nur, wenn das Bad ihnen mit Test Eintritt gewährt. Dazu muss die geltende Verordnung bis zu den Hallenbetreibern vordringen. Was mitunter an den Mühen der Ebene scheitert.

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