Der Klage vorausgegangen war ein ORF-Interview im Oktober 2020 von Georg Willi, in dem der grüne Politiker den sogenannten „Pema2-Turm“ von Markus Schafferer als Beispiel für den Wohnungsleerstand in Innsbruck angeführt hatte. Willi hatte behauptet, dass von 173 Wohnungen in diesem Turm beim Bahnhof 91 leer stehen würden.
21.000 Euro wegen Rufschädigung
Mehr brauchte es aus Sicht von Schafferer nicht. Es seien zu diesem Zeitpunkt maximal 30 Wohnungen leergestanden. Schafferer klagte auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung. Willi lehnte dies ab. Pema verlangte auch 21.000 Euro wegen Rufschädigung.
Schafferer betonte vor Gericht, dass dem Bürgermeister die Unrichtigkeit seiner Behauptung bekannt gewesen sei und Willi nicht in seiner hoheitlichen Funktion diese Aussage gemacht habe, sondern politisch und persönlich motiviert. Willi hingegen erklärte, dass er als Bezirkshauptmann berechtigt sei, die Anzahl gemeldeter Hauptwohnsitze und weiterer Wohnsitze im „Pema2-Turm“ zu erheben, nachdem der begründete Verdacht bestanden habe, dass Wohnungen dort nicht durchgängig bewohnt würden oder sogar leer stünden.
Erhebung war rechtens
Das Gericht kam nun zum Schluss, dass das Stadtoberhaupt berechtigt gewesen sei, Erhebungen durchzuführen und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Rechtsweg gegen ihn als Organ sei unzulässig. Die Pema-Gruppe kann innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.
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