300 Euro Bußgeld

Angeklagte bestreitet den Vorwurf der Tierquälerei

Vorarlberg
22.10.2021 09:30

Wegen Tierquälerei musste sich gestern eine 39-Jährige am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Hundebesitzerin hatte im August den Vierbeiner im Kofferraum ihres Wagens zurückgelassen, während sie einkaufen ging. Als sie zurückkam, warteten bereits Polizei und aufgebrachte Passanten auf die Frau.

Mindestens 24 Minuten soll der spanische Windhund im Kofferraum des Smarts ausgeharrt haben. Und das bei 23,5 Grad Celsius und praller Sonne, so der Vorwurf der Staatsanwältin.

Beherzte Kunden hätten daher die Polizei gerufen, um das sabbernde und röchelnde Tier zu befreien. Wofür sich die Angeklagte zwar entschuldigt. Doch den Vorwurf, eine Tierquälerin zu sein, lässt die 39-jährige Mutter eines zweijährigen Sohnes nicht auf sich sitzen. „Ich wollte nur schnell Milch und Brot im Laden holen. Weil mein Bub dann auch noch die Hosen voll hatte, dauerte es etwas länger, bis ich wieder beim Auto war“, schildert sie den Sachverhalt.

Der Umstand, dass ihr Hund sabbere, röchle und zittere, liege jedoch daran, dass dieser einfach nicht gerne im Auto sitze. Weshalb sie ihn auch nur selten im Wagen mitnehme. Und wenn, dann nur schnell von A nach B. Wie sich nämlich zeigte, war der Hund nach seiner Rettung nicht dehydriert.

Der Prozess endete mit einem außergerichtlichen Vergleich und 300 Euro Bußgeld.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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