Bewährungsstrafe

180.000 Euro in die eigene Tasche: „Schäme mich“

Salzburg
12.10.2021 23:05
„Ich schäme mich zutiefst“, sagt der bislang unbescholtene Angeklagte im Landesgericht Salzburg und bittet um eine zweite Chance. Den Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls räumt er umgehend und umfassend ein. Deshalb zeigt sich das Gericht nachsichtig: neun Monate auf Bewährung.

Der angeklagte Salzburger war als Bereichsleiter einer GmbH tätig und damit Chef von vier Gastro-Lokalen. Jahrelang hat er sich laut der Staatsanwaltschaft unbemerkt in den Kassen der Lokale bedient: 180.000 Euro hat er sich aus Geldnot in die Taschen gesteckt – über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren, also zwischen Dezember 2017 und Juli 2020. Deshalb musste sich der 53-Jährige nun wegen gewerbsmäßigen Diebstahls im Landesgericht verantworten. Gegenüber der Richterin legte er ein umfassendes Geständnis ab, bedauerte sein Verhalten und zeigte glaubhaft Reue: „Ich schäme mich zutiefst.“

Aufgrund des reumütigen Geständnisses, seiner bisherigen Unbescholtenheit und einer teilweise bereits erfolgten Rückzahlung des Schadens zeigte das Gericht Nachsicht und gab dem Salzburger eine zweite Chance. Anklagekonform setzte es letztlich neun Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil nahm der 53-Jährige sofort an, auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Es ist daher bereits rechtskräftig.

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