34-Jähriger gestand

Drei Jahre Haft nach Handel mit 22 Kilo Cannabis

Salzburg
06.10.2021 18:30

Über ein Jahr, zwischen August 2019 und 2020, hat ein bislang unbescholtener Bulgare (34) laut der Anklage der Staatsanwaltschaft mit Cannabis gehandelt. Dabei soll er einem bereits verurteilten Drogen-Dealer rund 22 Kilogramm Cannabis überlassen haben. Das nicht rechtskräftige Urteil: drei Jahre teilbedingte Haft, ein Jahr davon unbedingt.

Die Staatsanwältin Elena Haslinger sprach im Landesgericht Salzburg von einem Straßen-Verkaufswert von 143.000 Euro. Insgesamt habe der seit August in U-Haft sitzende Angeklagte rund 22 Kilogramm Cannabis an einen ihm bekannten Drogen-Händler übergeben – dieser Mann wurde bereits vor einigen Wochen wegen Drogen-Handels zu einer vier-jährigen Haftstrafe verurteilt. Vier Kilogramm konnte die Polizei nach der Festnahme auch sicherstellen.

Suchgift-Abnehmer kassierte bereits Haftstrafe

Im Eingangsplädoyer betonte der Verteidiger Kurt Jelinek, dass der Angeklagte die Suchtgift-Vorwürfe einräumt und sich geständig zeigt. Weitere Fragen wollte der Bulgare aber nicht beantworten. Die vorsitzende Richterin Dagmar Schmidt schloss bereits nach kurzer Zeit das Beweisverfahren und verkündete das Urteil: drei Jahre teilbedingte Haft. Heißt: Ein Jahr soll der Bulgare im Gefängnis absitzen, der Rest ist auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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