In Wien gelten ab sofort, vorerst befristet auf einen Monat, neue Corona-Verschärfungen. Diese zielen vorrangig auf ungeimpfte Personen ab. Erstmals gilt in manchen Bereichen 2G, wonach man entweder geimpft oder genesen sein muss, um dabei sein zu können. Im Handel sowie in Museen, Ausstellungen oder Büchereien gilt wieder eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht.
Das sind die neuen Regelungen im detaillierten Überblick:
Bei 2,5G ist PCR- statt Antigentest nötig
In folgenden Bereichen gilt die 2,5G-Regel, wonach entweder ein gültiger PCR-Test vorzuweisen ist oder man geimpft oder genesen sein muss:
Besucher in Spitälern und Pflegeeinrichtungen müssen zusätzlich zur 2,5G-Regel eine FFP2-Maske tragen. Pro Patient ist nur ein Besucher am Tag erlaubt.
2G in Discos, Bars und bei Großveranstaltungen
In der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen gilt 2G. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Die Maskenpflicht entfällt. Die neuen Verschärfungen gelten für drinnen und draußen und sind vorläufig auf einen Monat befristet. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Verschärfung ausgenommen, sie dürfen weiterhin auch mit negativem Antigen-Schnelltest teilnehmen.
„Krone“-Umfrage zum Thema:
Besonders verwirrend: Vor den Toren Wiens gelten wieder völlig andere Regeln. Wer soll sich da noch auskennen?
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).