Schüsse am Yppenplatz

7 und 5 Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung

Gericht
26.06.2025 16:28

Am Abend des 14. Juli 2024 hallten mehrere Schüsse durch den 16. Wiener Bezirk – zwei schwer verletzte Opfer blieben zurück. Im Wiener Landl saßen am Donnerstag Männer im Alter von 21 und 29 Jahren vor den Geschworenen. Sie mussten sich wegen doppelten Mordversuchs verantworten! Letztlich wurden sie von diesem Anklagepunkt freigesprochen. Dennoch wurden die beiden Algerier – nicht rechtskräftig – zu sieben und fünf Jahren Haft verurteilt. 

Der Jüngere hatte mit einer Pistole vier Schüsse abgegeben und einen 23-jährigen Staatenlosen und einen 19-jährigen Syrer schwer verletzt. Er wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Drogenhandels zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Dem 29-Jährigen war vorgeworfen worden, den Schützen mit einer zumindest 40 Zentimeter langen Machete zum Tatort begleitet zu haben und in den Hüftbereich eines weiteren Mannes gestochen zu haben. Er erhielt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Drogenhandels fünf Jahre Haft. Vom zentralen Vorwurf der Anklage – dem versuchten Mord – wurden die beiden Angeklagten von den acht Geschworenen einstimmig freigesprochen.

Streit um Drogen als Auslöser
„Ein Streit um Drogen war der Auslöser für die Taten“, hatte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung dargelegt. Die beiden Angeklagten hätten „intensive Kontakte im Suchtmittelmilieu“ unterhalten und – vermutlich im Rahmen einer auf Drogengeschäfte ausgerichteten Gruppierung – mit dem Verkauf von Cannabis weitgehend ihren Lebensunterhalt bestritten.

Die Verteidiger Alexander Philipp und Andreas Reichenbach pflichteten dem bei. „Es ging um Geldschulden und finanzielle Forderungen, die die eine Seite nicht erfüllt hat“, sagte Philipp. Die Angeklagten hätten den Forderungen Nachdruck verleihen wollen. Die beiden Männer zeigten sich geständig, wollten ihren Kontrahenten aber lediglich Angst einjagen.

Staatsanwalt: „Nur die Spitze des Eisbergs“
Die Polizei hatte am Tatort einen Rucksack mit offenbar zum Straßenverkauf vorbereiteten Marihuana-Baggies sichergestellt. Neben dem versuchten Mord legte die Anklage dem Jüngeren das Überlassen von einem Kilogramm, dem 29-Jährigen von 800 Gramm Marihuana zur Last. Dabei handle es sich „nur um die Spitze eines Eisbergs“, betonte der Staatsanwalt. Die Angeklagten hätten mutmaßlich wesentlich mehr verkauft. Man habe im Sinne des Beschleunigungsgebots hinsichtlich der Drogendeals nur eindeutig Belegbares in die Anklage mit aufgenommen.

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