Über zehn Messerstiche

Ehemann (35) wird wegen Mordes an Gattin angeklagt

Oberösterreich
26.06.2025 18:00

Nach den tödlichen Messerstichen auf seine Ehefrau (44) wird der mutmaßliche Täter (35) wegen Mordes angeklagt. Der 35-jährige Oberösterreicher hatte in der Nacht zum 22. März 2025 in Neukirchen/Enknach mehrfach auf die 44-Jährige eingestochen, ein genaues Motiv für die Bluttat blieb er bis dato schuldig.

Drei Monate nach der Bluttat in Neukirchen an der Enknach im Bezirk Braunau hat die Staatsanwaltschaft Ried Anklage gegen den 35-jährigen Michael G. erhoben. Er steht im Verdacht, seine 44-jährige Gattin am 22. März nach dem Fortgehen in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer getötet zu haben. Mehr als zehnmal soll er auf den Oberkörper der Frau eingestochen haben, ein Stich ins Herz sei letztlich tödlich gewesen. Nach der Tat dürfte G. versucht haben, Suizid zu begehen, was aber scheiterte.

Tochter fand tote Mutter
Die erwachsene Tochter der 44-Jährigen fand ihre Mutter am nächsten Vormittag blutüberströmt auf, daneben lag der 35-jährige Stiefvater schlafend auf dem Boden. Die alarmierten Rettungskräfte konnten nur mehr den Tod der zweifachen Mama feststellen. Der Verdächtige wurde festgenommen und musste im Spital behandelt werden.

Eifersucht als Motiv?
In der kleinen Innviertler Gemeinde saß der Schock nach die Bluttat tief. Das Paar wurde beim „Krone“-Lokalaugenschein als „nett und höflich“ beschrieben. Allerdings soll Michael G. rasend eifersüchtig gewesen sein, auch am Heimweg vom Fortgehen vor der Tat habe sich das Paar im Auto eines Bekannten gestritten.

Prozess voraussichtlich im Herbst
Bei den polizeilichen Einvernahmen zeigte sich der 35-Jährige geständig, ein schlüssiges Tatmotiv blieb er allerdings schuldig. „Er sagt, dass er es sich selbst nicht erklären kann“, meint der Rieder Staatsanwalt Franz Zimmer. Ein Alkotest Stunden nach der Tat ergab auf jeden Fall einen Wert von null Promille. Voraussichtlich heuer im Herbst wird sich der Angeklagte vor einem Geschworenengericht wegen Mordes verantworten müssen. Der Strafrahmen beträgt zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslange Haft.

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