28.09.2021 20:26 |

Anfragen per E-Mail

Knapp zehn Mio. Euro Strafe für die Post

Die teilstaatliche Österreichische Post AG muss im Zuge des Datenskandals von 2019 eine Strafe von 9,5 Millionen Euro bezahlen. Die Post kündigte am Dienstagabend in einer Aussendung an, Rechtsmittel gegen diese Verfügung der Datenschutzbehörde ergreifen zu wollen. Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 „ist von dieser Thematik nicht beeinträchtigt“. 

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„Der Vorwurf der Behörde besteht im Wesentlichen darin, dass zusätzlich zu den von der Österreichischen Post eingesetzten Kontaktmöglichkeiten per Post, Web-Kontaktformular und Kundenservice datenschutzrechtliche Anfragen auch per E-Mail zuzulassen sind“, so die börsennotierte Post.

Entscheidung für Post „nicht nachvollziehbar“
Die jetzige Entscheidung sie jedenfalls „nicht nachvollziehbar“. „Mir fehlt jedes Verständnis für diese hohe Strafe, denn Kontaktformulare zu verwenden, ist marktüblich und auch keine Erschwernis, sondern eine Erleichterung, um dahin gehend angeleitet zu werden, alles Notwendige gleich richtig bekannt zu geben anstatt mehrere Nachfragen beantworten zu müssen. Wir alle sind es doch mittlerweile längst gewohnt, Covid-19-Registrierungen zu machen“, so Stefan Prochaska, der Anwalt der Post.

Auch Parteipräferenzen zugewiesen
Neben der Wohnadresse erhob die Post - wie die „Krone“ berichtete - laufend Informationen von rund drei Millionen Kunden. Dabei wurde etwa auch über die „Parteiaffinität“ gemutmaßt - das Unternehmen erklärte, dass es sich dabei lediglich um „Wahrscheinlichkeitswerte“ gehandelt habe. Es sei dabei keine „tatsächliche politische Einstellung, Meinung oder das tatsächliche Wahlverhalten abgebildet“ worden. 

Lukratives Geschäft
Auf deren Basis wurden jedoch auch Daten verkauft - etwa an die SPÖ, die im Zuge des Nationalratswahlkampfes 2017 gezielter Wahlwerbung verschicken konnte. Aber auch ÖVP, Grüne, NEOS und Unternehmen wie IKEA oder der Verbund, die ihre Zielgruppe noch genauer beschicken wollen, kaufen Daten im großen Stil. Für die Post dem Vernehmen nach ein gutes Geschäft: Alleine der Verkauf von Adressen soll einen Jahresumsatz in Millionenhöhe beschert haben.

Schon einmal hatte die Datenschutzbehörde in der Datenagenda für eine Schockwelle in der Post AG gesorgt. Im Oktober 2019 verhängte sie eine Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom November 2020 aufgehoben und das Strafverfahren beendet wurde. Über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision hat der Verwaltungsgerichtshof bis dato nicht entschieden, so die Post.

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