Villacher Hexenprozess

Mord-Schuldsprüche für Hexen durch OGH bestätigt

Kärnten
18.08.2021 06:03

Letztes Kapitel in einem Jahrhundertkrimi: Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerden der als Hexen berüchtigten Villacherinnen verworfen. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig - Margit T. und Barbara H. sind Mörderinnen!

Die 50-jährige Margit T. ist eine der wenigen Frauen Österreichs, die sich mit lebenslänglicher Haft konfrontiert sehen. Über die Strafe entscheidet zwar noch das Oberlandesgericht Graz; der Schuldspruch wegen Mordes ist aber nun rechtskräftig, wie die „Krone“ beim Obersten Gerichtshof erfuhr. Die Villacherin, die jahrelang als vermeintliches Medium gutgläubigen Opfern mit Fake-Nachrichten vom Herrgott das Geld aus der Tasche zog, gilt als Auftraggeberin für einen brutalen Mord in der Draustadt.

Eine 72-jährige Pensionistion war 2018 erwürgt worden - von T.s Komplizin Barbara H. (46), die sich stets als „willenloses Werkzeug“ dargestellt hatte und den Mord überhaupt in Trance begangen haben will. Motiv war Geldgier; das Opfer sollte ein Testament zu Gunsten der Hexe verfassen. T. leugnete stets jede Beteiligung an der Bluttat und beschwor die Geschworenen immer wieder: „Ich bitt euch, glaubt´s mir!“ Die Laienrichter aber sahen in T. eine skrupellose Mörderin - gleich zweimal.

Denn wegen eines Formalfehlers hatte das Strafverfahren 2020 wiederholt werden müssen. Ihre Einschätzung ist durch die Entscheidung des OGHs nun bestätigt.

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