Nur "Bagatelle"?

Kartellgericht stellt Verfahren gegen 40 Spediteure ein

Österreich
24.02.2011 11:44
Der nächste Paukenschlag in der Affäre um das Spediteurskartell: Das Kartellgericht hat am Donnerstag eines von zwei Verfahren gegen die 40 Spediteure überraschend eingestellt. Die inkriminierten Absprachen seien bloß ein gemeldeter Bagatellfall gewesen. Die Bundeswettbewerbsbehörde, die Ende Jänner noch über erste Geständnisse jubelte, will Rekurs beim Obersten Gerichthof einbringen.

Die Wettbewerbshüter reagierten am Donnerstag sauer: "Nach Ansicht der BWB kann eine 15 Jahre alte Entscheidung eines österreichischen Gerichts nicht bestehendes EU-Recht aushebeln",  so BWB-Generaldirektor Theodor Thanner. Ein "Hardcore-Kartell mit nahezu der gesamten Branche" sei "keine Bagatelle", den Schaden hätten all die Jahre die Konsumenten tragen müssen." Die Entscheidung sei "ein klares Versagen des Kartellgerichts".

Rund 40 Firmen sollen seit 1999 illegale Preisabsprachen getroffen haben, u.a. um die teure Lkw-Maut systematisch den Kunden weiterzuverrechnen. Ein Kronzeuge, die seit 2007 zur Deutschen Bahn gehörende Firma Schenker, hatte mit der BWB eng kooperiert und die Kartellabsprachen in allen Details offengelegt.

Ermittlungen gegen 40 Firmen in zwei Kartellen
Laut den Ermittlungen der BWB gab es jahrelang zwei Kartelle: Das erste Kartell betraf eine Preisregulierung und Kundenaufteilung durch eine Rahmenübereinkunft innerhalb der sogenannten "Speditions-Sammelladungs Konferenz" (kurz: SSK), die als sogenanntes Bagatellkartell an und für sich genehmigt war. Ziel sei es vor allem gewesen, die teuere Lkw-Maut weiterverrechnen zu können. 

Das Verfahren diesbezüglich wurde nun eingestellt. Die BWB meint aber, die Spediteure hatten in dem Fall die Absprache 1995 zwar als Bagatellkartell gemeldet, eine Prüfung oder gar Genehmigung sei damit aber nicht erfolgt: "Das Bestehen des Kartells hat das Gericht zwar ausdrücklich bestätigt, aber erklärt, das EU-Kartellverbot sei nicht anwendbar." Mit der Berufung werde nun "die EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge um eine Stellungnahme zu diesem Beschluss des Kartellgerichts" ersucht, so die BWB.

Das zweite Kartell - hier läuft das Verfahren weiter - betrifft die Kooperation im Sinne eines Informationsaustausches zwischen der SSK und "einem Schienenspediteur" (dem Vernehmen nach die ÖBB-Tochter Rail Cargo Austria) bei der Tarifgestaltung.

BWB sah sich in "Superposition"
Durch Geständnisse von sechs Spediteuren, allesamt Klein- und Mittelbetriebe, wähnte sich die BWB Ende Jänner noch in einer "Superposition". "Die Geständnisse bestätigen die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde und die Angaben des Kronzeugen, der mit der BWB kooperiert hat", meinte Thanner.

In der Kartell-Causa geht es übrigens nicht um Frächter. Frächter transportieren Waren via Lkw, während Spediteure den Güterverkehr neutral vermitteln, also über Straße, Schiene, See- und Luftfracht.

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