Wölfe in freier Wildbahn haben weder ein Namensschild noch eine Ohrmarke. Deshalb lässt sich auch nur mit einer DNA-Probe feststellen, um welches Individuum es sich handelt. Und das könnte für die Pläne der Landesregierung im Umgang mit Wölfen, die Nutztiere reißen, zum Problem werden. Wie berichtet, soll es über das Jagdrecht bald eine Abschusserlaubnis für Wölfe geben, die mehr als 25 Nutztiere gerissen haben. Die Erlaubnis ist zeitlich und räumlich begrenzt und soll erstmals bei den jüngsten Fällen in Rauris zur Anwendung kommen.
Ob bei der Jagd der „richtige“ Wolf getroffen wird, lässt sich im Vorhinein nicht feststellen. Es könnte also sein, dass ein zufällig in der Region aufhältiger Wolf getroffen wird, obwohl die Erlaubnis einem anderen gegolten hat, der Nutztiere gerissen hat.
Die Landesregierung ist überzeugt, dass der neue Weg über die Verordnung hält. Sie kann nur vor dem Verfassungsgerichtshof beeinsprucht werden. Und bis der eine Entscheidung trifft, kann es dauern.
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