Seit Anfang 2007 können Schwerarbeiter damit früher und mit niedrigeren Abschlägen in Pension gehen. Wer Schwerarbeiter ist, wurde in einer Verordnung der damaligen BZÖ-Sozialministerin Ursula Haubner geregelt. Als Schwerarbeit gilt schwere körperliche Arbeit mit einem Verbrauch von mindestens 2.000 Kalorien für Männer bzw. 1.400 Kalorien für Frauen.
Die Tatsache, dass der Kalorienverbrauch allein das Kriterium ist, ist einer der Punkte, den der OGH in seinem Antrag an den VfGH bemängelt. Denn "nicht alle Menschen sind gleich und sie verbrauchen bei der Arbeit auch nicht gleich viele Kalorien" - und Belastungen wie Monotonie, Lärm, Dämpfe oder Exposition würden vernachlässigt. Der OGH führt auch einen zweiten Grund an, warum der Kalorienverbrauch als sachliches Kriterium für das Vorliegen von Schwerarbeit fraglich ist: Für Versicherungszeiten vor 2007, maßgeblich sind 20 Jahre vor dem Stichtag, lasse sich der Kalorienverbrauch praktisch nicht mehr feststellen.
OGH stößt sich auch an Verordnung
Verfassungsrechtliche Bedenken haben die Höchstrichter aber auch gegen die seinerzeit von ÖVP und BZÖ gewählte Art der Regelung. Denn die Definition, was als Schwerarbeit gilt, wurde auf die Verordnung der Sozialministerin ausgelagert.
Damit sei eine "wesentliche rechtspolitische Entscheidung" an den Verordnungsgeber delegiert worden - und im Gesetz würden auch nähere Kriterien zur Determinierung des Verordnungsinhaltes fehlen, bemängelt der OGH in seinem Antrag. Anlass dafür war der Fall eines Kochs, dessen Antrag auf Schwerarbeit mit der Begründung des zu geringen Kalorienverbrauchs abgelehnt wurde.
Hundstorfer will abwarten, Regelung aber nicht streichen
Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab sich am Dienstag relativ ratlos. Er werde aber grundsätzlich einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten, bevor es zu einer Neuregelung der Schwerarbeiter-Pension kommt. Hundstorfer räumte ein, dass die Meinung des OGH "natürlich nicht wegzuwischen" sei. Noch habe man aber für die Stellungnahme im Vorverfahren am Verfassungsgerichtshof knapp acht Wochen Zeit. Wenn sich der VfGH aber dem OGH anschließt, sei eine Adaptierung der Schwerarbeiterregelung "ein mögliches Szenario". Die Regelung gänzlich zu streichen, das kann sich der Minister "nicht vorstellen".









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