Falscher Eigentümer

Betrüger prellt Familie um Miet-Ablöse und Kaution

Wien
12.02.2011 16:18
Familie M. ist aus allen Wolken gefallen, als sie vor kurzem eine Mitteilung mit der Aufforderung, ihre Wohnung umgehend zu räumen, erhalten hatte. Das Appartement hatte man über ein Inserat gefunden. Was die Betroffenen nicht wussten: Der Inserent und "Vermieter" waren zu diesem Zeitpunkt über die Wohnung nicht verfügungsberechtigt.

Vor der Vertragsunterzeichnung musste Familie M. dem vermeintlichen "Eigentümer und Vermieter" 3.000 Euro Ablöse und Kaution bezahlen. Das böse Erwachen folgte Wochen später. Mit der Räumungsaufforderung, die der fünfköpfigen Familie ins Haus flatterte, flog der Betrug auf. Denn die Aufforderung zur Räumung kam von einem Anwalt des rechtmäßigen Eigentümers. Damit drohten Herr und Frau M. nicht nur ohne Dach über dem Kopf dazustehen, sondern dürften auch um die 3.000 Euro betrogen worden sein. 

Ratlos wandten sie sich an die mobile Gebietsbetreuung. Es stellte sich heraus, dass der frühere Eigentümer die Wohnung zur Miete anbot, obwohl er sie bereits verkauft hatte. Er wird nun polizeilich gesucht. Was das Wohnrecht betrifft, läuft ein gerichtliches Verfahren. 

Grundbuch gibt Einblick in Besitzverhältnisse
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine eingehende Überprüfung von Vertragsunterlagen vor der Unterzeichnung und vor der Bezahlung ist. So sollte man checken, ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer ist. Dies lässt sich im Grundbuchauszug feststellen. Kostenpflichtige Einsichtnahme bieten jedes Bezirksgericht und jeder Notar. 

Unterstützung bei mietrechtlichen Fragen bieten das Mieterhilfetelefon von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig unter der Telefonnummer 01/4000-8000-2590, Gebietsbetreuungen sowie die Wiener Schlichtungsstelle. Und: Zahlungen niemals bar abwickeln, sondern immer durch die Bank.

von Martina Münzer, Kronen Zeitung

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