Mädchen (13) ermordet

Afghane nicht abgeschoben: Zwist um Verantwortung

Politik
30.06.2021 15:05

Im Fall des Mordes an einem 13 Jahre alten Mädchen in Wien wird heftig darüber diskutiert, warum einer der Tatverdächtigen - ein 18-jähriger Afghane, der laut Polizei mehrfach vorbestraft ist - nicht abgeschoben wurde. Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) liegt das schlicht daran, dass dem jungen Mann zwar der Schutzstatus aberkannt wurde, eine Berufung dagegen aber seit 2019 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sei. Dieses widerspricht: In dem Fall werde seitens des Gerichtes nämlich gar nicht über eine Abschiebung entschieden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl pocht dennoch darauf, dass hier ein Gerichtseintscheid nötig sei.

Dem jungen Mann sei wegen Gefahr für die Allgemeinheit vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) der subsidiäre Schutz zwar aberkannt worden. Gleichzeitig sei aber auch festgelegt worden, dass er gar nicht abgeschoben werden dürfe, bestätigt ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber krone.at. Auch das Bundeamt bestätigt diesen Entscheid.

Bundesamt musste Duldung gewähren
Dem heute 18-Jährigen musste von der Bundesbehörde - wie berichtet - wegen seiner damaligen Minderjährigkeit eine Duldung gewährt werden, durch die er nicht zur Ausreise gezwungen werden durfte. Eine Abschiebung war dadurch vorerst unzulässig. Das Berufungsverfahren zur Aberkennung des Schutzstatus ist weiterhin beim Verwaltungsgericht anhängig. Dieses entscheide aber nicht, ob es zu einer Zurückschiebung komme oder nicht, betonte nun der Gerichtssprecher.

Begründung laut Sprecher: Die Entscheidung, wonach die Abschiebung unzulässig sei, sei in der Beschwerde nicht angefochten worden. „Das heißt, dass auch eine raschere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Angelegenheit nicht automatisch zu einer Abschiebung des Verdächtigen geführt hätte.“ 

SPÖ: Nehammers Behörden zuständig
Für SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner bestätigt der Sachverhalt, dass „Nehammers Behörden“ für den Abschiebestopp gegen den achtzehnjährigen Verdächtigen verantwortlich seien. Da das Bundesverwaltungsgericht eine Duldung durch das BFA bestätigte, würden sich die „türkisen Schuldzuweisungen gegen die Justiz“ in Luft auflösen, ist Einwallner sicher. 

BFA-Direktor: Entscheidung des Gerichts jedenfalls nötig
Der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Gernot Maier, führt hingegen in diesem Zusammenhang aus: „Die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen bei Straffälligen hat für das BFA oberste Priorität. Wir haben in diesem Fall rasch reagiert und den Schutzstatus aberkannt. Bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht kann das BFA aber keine weiteren Maßnahmen setzen.“

Weiters sagt Maier: „Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht nachvollziehbar. Solange das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht noch offen ist, kann das BFA nicht abschieben. Das heißt, dass der Betroffene auch weiterhin einen subsidiären Schutzstatus in Österreich hat, solange keine Entscheidung vorliegt. Das BVwG hätte in diesem Fall grundsätzlich binnen drei Monaten entscheiden müssen.“

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