Einbürgerungs-Debatte

ÖVP warnt vor „Wahlrecht durch die Hintertür“

Politik
13.06.2021 13:33

Die Debatte um die von der SPÖ angestoßenen möglichen Erleichterungen bei der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft geht am Sonntag in die nächste Runde. Während die Grünen dem SPÖ-Vorschlag einiges abgewinnen können, sind sowohl der türkise Koalitionspartner als auch die FPÖ strikt dagegen. ÖVP-Klubobmann August Wöginger, der im Zusammenhang mit einem leichteren Zugang zum rot-weiß-roten Pass sogar von einer „Entwertung der Staatsbürgerschaft“ spricht, ortet nun schon einen Versuch der Links-Parteien, „mittels Masseneinbürgerungen die politischen Mehrheitsverhältnisse im Land zu ändern“.

Nachdem bereits Bundeskanzler Sebastian Kurz am Vortag jeder Erleichterung eine Absage erteilt hatte, unterstrich Wöginger die türkise Position: „Den linken Parteien geht es in Wirklichkeit einzig und alleine darum, ein Ausländerwahlrecht durch die Hintertür einzuführen und mithilfe von über 500.000 Einbürgerungen eine potenziell neue Wählerschaft zu generieren“, so der Klubobmann.

ÖVP unter „Skandal-Kanzler Kurz tief gesunken“
Scharfe Kritik an der „Politik der Angstmache und Desinformation“ übte am Sonntag SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch. „Das Verbreiten von Unwahrheiten ist ein Muster der Rechtspopulisten und zeigt, wie tief die einst staatstragende Partei ÖVP unter Skandal-Kanzler Kurz gesunken ist“, so Deutsch. Die ÖVP habe kein Interesse an Lösungen, sondern versuche mit billiger Polemik und gezielter Desinformation „von ihren eigenen Skandalen abzulenken“.

Die SPÖ stehe laut Deutsch für Integration vor Zuzug. „Es besteht kein Zweifel, dass die Integration scheitert, wenn man Bürger zweiter Klasse schafft. Deshalb sehen wir hier Handlungsbedarf und arbeiten an einer zeitgemäßen Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts.“

ÖVP sieht „Entwertung“ der Staatsbürgerschaft
Zuvor hatte sich am Samstag auch der Koalitionspartner der ÖVP - in Person von Vizekanzler Werner Kogler - klar für derartige Lockerungen ausgesprochen. Wöginger betonte nun, die Volkspartei sei der „Garant“ dafür, „dass es keinesfalls zu dieser Entwertung der Staatsbürgerschaft kommen wird“. Für die Volkspartei stehe fest, dass man sich die Staatsbürgerschaft verdienen müsse, eine gelungene Integration sei dafür die wichtigste Voraussetzung.

NEOS unterstützen SPÖ-Vorschlag nicht
„Keinen anderen Grund hat der durchschaubare Vorstoß der SPÖ, die Voraussetzungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft drastisch zu reduzieren, der von Seiten der NEOS und Grünen unterstützt wird.“ Dem widerspricht der „einigermaßen verwunderte“ stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak. Die NEOS würden den aktuellen SPÖ-Vorschlag nämlich nicht unterstützen. Er sieht einen Versuch der ÖVP, mit „Falschinformationen“ von den eigentlichen Themen abzulenken.

FPÖ für Verschärfungen bei Erlangung
Auch die FPÖ untermauerte am Sonntag ihre Ablehnung. Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter und FPÖ-Landesparteichef Manfred Haimbuchner plädierte vielmehr für Verschärfungen und brachte einen neuen Vorschlag: Ein „mindestens 25-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich“ müsse vorliegen, damit die Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Rechtsanspruch auf Erlangung lehnte er ab.

Debatte geht auf Vorschlag der SPÖ zurück
Der am vergangenen Mittwoch präsentierte Vorschlag der SPÖ sieht einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt vor - sofern alle weiteren Kriterien erfüllt sind. Bei kurzfristigen Unterbrechungen des Aufenthalts - bis hin zu einem Auslandssemester - soll diese Zeit nachgeholt werden können und nicht dazu führen, dass die Frist von neuem zu laufen beginnt.

Wenn ein positiver Asylbescheid erfolgt, soll der Zeitraum angerechnet werden. Bei negativer Entscheidung des Asylverfahrens hingegen soll es keine Möglichkeit zur Beantragung einer Staatsbürgerschaft geben, auch wenn sechs Jahre vergangen sind. In Österreich geborene Kinder sollen automatisch die Staatsbürgerschaft bekommen, sofern zumindest ein Elternteil fünf Jahre legal im Bundesgebiet aufhältig ist.

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